Gruppenleiter welche 9?

Begonnen von Micha1974, 06.03.2019 18:09

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Micha1974


Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #155 am: 06.03.2019 14:54 »
Hallo zusammen,

zu dem Tarifabschluss habe ich noch eine Frage.

In einer Mail von Verdi war Folgendes gefordert worden:

        "Folgende Verbesserungen für die Justizbeschäftigten sollten vereinbart werden:
        Anhebung der Eingruppierung der Justizhelfer/innen von EG 3 nach EG 4
        Einführung der EG 9 (groß) für Leiter/innen von Serviceeinheiten"

Kommen die Serviceteamleiter denn nun in die 9b oder was hat es ergeben?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße der
Micha

nichts_tun

Das ist noch nicht spruchreif. Siehe den Thread hier.

Bislang ist die stufenbegrenzte EG 9 bzw. künftig EG 9a die abschließende Eingruppierung für Geschäftstellenleiter (vgl. Abschnitt 12.1 der EGO).

Micha1974

Danke für die Antwort. Ich meine aber die Leitung als Gruppenleiter, also quasi als Abteilungsleiter.

Viele Grüße und einen entspannten Abend wünscht der
Micha

nichts_tun

Wenn das so ist, müsstest du näher darlegen, welche Tätigkeiten du auszuüben hast. Ansonsten ist sinnvolle Antwort nicht möglich.

Micha1974

Zitat von: nichts_tun am 06.03.2019 21:37
Wenn das so ist, müsstest du näher darlegen, welche Tätigkeiten du auszuüben hast. Ansonsten ist sinnvolle Antwort nicht möglich.

Moin,

sorry für die späte Antwort. War müde vom lesen der ganzen Threads  ;) :D.

Also die Aufgaben umfassen die Koordination und das Leiten der anderen Servicekräfte. Wenn ich die Aufgaben hier mal Kurzform nenne sind dies:

- Geschäftsverteilung regeln
- Führen der Urlaubsliste
- Besprechungen leiten
- Probleme innerhalb der Abteilung erörtern/lösen
- Einteilung der Azubis
- usw.

Ich hoffe, dass Dir das ungefähr einen kleinen Überblick verschafft. Danke schon mal, dass Du so nett bist und Dich um meine Frage kümmerst.  8)

Es grüßt der
Micha

nichts_tun

Du leitest also andere Beschätigte in Serviceeinheiten an?

Bei den auszuübenden Tätigkeiten sehe ich aber keine höhere Eingruppierung als EG 9 mit begrenzten Stufenlaufzeiten bzw. EG 9a. Auch wenn man die Tätigkeitsmerkmale des Teils I - Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst - der EGO zur Eingruppierung zugrunde legt, sehe ich keine höhere Eingruppierung als EG 9a. Dies dann in Abhängigkeit des zeitlichen Umfangs der festzustellenden selbstständigen Leistungen.

Micha1974

Zitat von: nichts_tun am 07.03.2019 20:54
Du leitest also andere Beschätigte in Serviceeinheiten an?

Bei den auszuübenden Tätigkeiten sehe ich aber keine höhere Eingruppierung als EG 9 mit begrenzten Stufenlaufzeiten bzw. EG 9a. Auch wenn man die Tätigkeitsmerkmale des Teils I - Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst - der EGO zur Eingruppierung zugrunde legt, sehe ich keine höhere Eingruppierung als EG 9a. Dies dann in Abhängigkeit des zeitlichen Umfangs der festzustellenden selbstständigen Leistungen.

Danke dir für deine Info. Damit kann ich was anfangen.

Schöne Wochenende
Micha