Recht auf Tariferhöhung?

Begonnen von Lorenz, 25.02.2019 07:01

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Lorenz

Hallo,

ich arbeite derzeit noch im öffentlichen Dienst, habe aber zum 31.03.2019 gekündigt. Nun frage ich mich, wenn die Tariferhöhung wieder rückwirkend ausbezahlt werden sollte, habe ich dann trotzdem ein Recht auf das Geld?

Gruß Lorenz

Spid

Das hängt davon ab, was die Tarifvertragsparteien dazu vereinbaren.

TV-Ler

In der Tarifrunde 2017 sah die Vereinbarung folgendermaßen aus:

Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 17. Februar 2017 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die vorstehenden Vereinbarungen nur, wenn sie dies bis zum 31. August 2017 schriftlich beantragen.

Wobei der 17. Februar das Datum der damaligen Tarifeinigung ist.

Lorenz

So ich hole das Thema nochmal hoch :)

in der Tarifeinigung steht nun folgendes im Abschnitt VII.
Zitat
VII. Ausnahmen vom Geltungsberiech
Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 2. März 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die vorstehenden Vereinbarungen nur, wenn sie dies bis zum 30. September 2019 schriftlich beantragen.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einfach nur warten, da ich zum 31.03.2019 gekündigt habe. Oder?  ;D

Gruß Lorenz

tomk

Zitat von: Lorenz in 18.03.2019 09:30
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einfach nur warten, da ich zum 31.03.2019 gekündigt habe. Oder?  ;D

Nein, du mußt auf dieses Ereignis warten:

Zitat von: Spid in 25.02.2019 07:56
Das hängt davon ab, was die Tarifvertragsparteien dazu vereinbaren.

lisa

Ich verstehe das auch so, dass das Geld automatisch kommen müsste. Sicherheitshalber würde ich es aber trotzdem beantragen, wenn es nicht pünktlich kommt - kann jedenfalls nicht schaden.

tomk

Zitat von: lisa in 18.03.2019 18:29
Ich verstehe das auch so, dass das Geld automatisch kommen müsste.
Im Moment gibt es doch hierzu noch gar nichts zu verstehen da hierzu noch nichts verkündet worden ist?!

Zitat von: lisa in 18.03.2019 18:29
Sicherheitshalber würde ich es aber trotzdem beantragen, wenn es nicht pünktlich kommt - kann jedenfalls nicht schaden.
Kann man machen, aber auf welcher Grundlage?

TV-Ler

Zitat von: tomk in 19.03.2019 14:35
Zitat von: lisa in 18.03.2019 18:29
Ich verstehe das auch so, dass das Geld automatisch kommen müsste.
Im Moment gibt es doch hierzu noch gar nichts zu verstehen da hierzu noch nichts verkündet worden ist?!

Zitat von: lisa in 18.03.2019 18:29
Sicherheitshalber würde ich es aber trotzdem beantragen, wenn es nicht pünktlich kommt - kann jedenfalls nicht schaden.
Kann man machen, aber auf welcher Grundlage?
Die Tarifparteien haben sich per Einigungspapier bereits festgelegt, was sie dazu vereinbaren wollen.
Das scheint dir entgangen zu sein.

tomk

Zitat von: TV-Ler in 19.03.2019 14:43
Die Tarifparteien haben sich per Einigungspapier bereits festgelegt, was sie dazu vereinbaren wollen.
Das scheint dir entgangen zu sein.
Auf das Einigungspapier kann ich mich aber nicht berufen, der TO sollte schon abwarten was denn wirklich im Änderungs-TV steht.

TV-Ler

Zitat von: tomk in 19.03.2019 21:26
Zitat von: TV-Ler in 19.03.2019 14:43
Die Tarifparteien haben sich per Einigungspapier bereits festgelegt, was sie dazu vereinbaren wollen.
Das scheint dir entgangen zu sein.
Auf das Einigungspapier kann ich mich aber nicht berufen, der TO sollte schon abwarten was denn wirklich im Änderungs-TV steht.
Der TO muss sich auch auf nichts berufen, sondern - wie er selber richtig festgestellt hat - einfach nur warten.

Lorenz

Okay, dann werde ich mal warten  ;D

vielen Dank für die Antworten