Stellenbeschreibung und -bewertung öffentlich

Begonnen von Mani, 21.03.2019 20:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Mani

Hallo,
Sind Stellenbewertungen und Stellenbeschreibung öffentlich? Frage dies, weil es um unterschiedliche Bewertungen von Tætigkeiten geht.  Man will diese Bewertungen /Beschreibungen vorlegen. Z.B. führte hier eine temporäre Projektarbeit  zu einer Höhergruppierung.

Spid

Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

nichts_tun

Die Eingruppierung ergibt sich aus den auszuübenden Tätigkeiten, welche in entsprechende Entgeltgruppen führen (§ 12 TVöD).

Im Regelfall geben Stellenbewertungen des AG nur dessen Rechtsmeinung wieder, infolgedessen ist dieser nicht verpflichtet, diese bekannt zu geben. Der AG ist nur verpflichtet, im Rahmen des Nachweisgesetzes die grundlegende Tätigkeit zu charakterisieren (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 NachweisG).

Ansonsten gilt Spids Aussage.

Mani

Und zur Eingruppierung für die Leitung einer Projektarbeit?  Sind hier  nicht nur Zulagen zu zahlen? Kurz vor Abschluss wurde höhergruppiert.

Max

Der AG kann natürlich irren und zu hoch eingruppieren. Ändern braucht er daran praktisch nichts.

Squix

Ich empfehle dem AN grundsätzlich das Zustandekommen der Rechtsmeinung nicht darzulegen. Wieso auch?

Frage jedoch: Wie sieht es gegenüber dem Personalrat (Betriebsrat) aus?