[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche

Begonnen von Marianne, 02.04.2019 07:45

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Marianne

Ist es richtig, dass man mindestens 21 Std. wöchentlich arbeiten muss, um entsprechende Pensionsansprüche für diesen Zeitraum berücksichtigt zu bekommen?

Mask

Bei 16 verschiedenen Bundesländern mit ebensovielen Beamtenversorgungsgesetzen plus Bund bestehen theoretisch bis zu 17 verschiedene Antwortmöglichkeiten. Um welches Bundesland geht es dir ?

Marianne

Danke für die schnelle Rückantwort....NRW

MGM

Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht (§ 13 Abs. 1 LBeamtVG NRW).

Admin

wir haben den Betreff dieser Diskussion vom nicht gerade vielsagenden "Beamte" in "[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche" geändert.