Stellenbewertung BBesO A12 = EG ??

Begonnen von derÖffentliche, 08.04.2019 10:22

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derÖffentliche

Hallo liebe Forumgemeinde,

ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:

Bei Bundesbehörde X ist eine Stelle vakant, die laut Stellenausschreibung nach BBesO mit A12 bewertet ist.
Für die Tätigkeit kommen auch vergleichbare Angestellte in Betracht.

Ist aus der Bewertung nach BBesO A12 eine Entgeltgruppe für Tarifbeschäftigte abzuleiten?

Danke vorab!



derÖffentliche

Alles klar, da bin ich ebenfalls von ausgegangen, war mir aber nicht sicher.

Danke.


was_guckst_du

...in der Regel sind das EG11/EG12 Stellen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

derÖffentliche

Ich denke auch. Ist auf jeden Fall naheliegend.

Auch ist dort aufgeführt, dass die Möglichkeit einer späteren Verbeamtung besteht.

Wie sieht denn eine solche Verbeamtung eines TB aus? Geht das ohne "Weiteres"?

Von den einen auf den anderen Tag?

Kann ich mir kaum vorstellen..




Lars73

Es müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dann Verbeamtung auf Probe später auf Lebenszeit. In der Regel in der A9g oder A10.

nichts_tun

Zitat von: was_guckst_du am 08.04.2019 11:24
...in der Regel sind das EG11/EG12 Stellen...

Wir haben hier Stellen (Kommune > 500.000 EW), da sind Stellen nach EG 9c eingruppiert und der Dienstposten A 11 (analytische Dienstpostenbewertung nach KGSt-Modell). Umgekehrt gibt's EG 10-Stellen, die sind "nur" nach A 10 bewertet.

Kurzum: niemals von der Dienstpostenbewertung auf die tarifliche Eingruppierung schließen.

Lars73

Beim Bund ist die Streuung m.E. in der Regel kleiner. Wenn man mal von gebündelten Dienstposten absieht. Dann würde aber in der Ausschreibung etwas wie bis A12 stehen.

Bei den meisten Arbeitgeber des Bundes dürfte ein Dienstposten mit A12 auch eine E12 sein. Dann mag es ein paar Fälle mit E11 geben.

BMIOberbehörde

Nein!
Auch im Bund lässt sich nichts ableiten und von E9/A11, ebenso wie umgekehrt, ist alles möglich

Lars73

Möglich ja. Aber in den Behörden für die ich einen überblick habe sind solche Streuungen unüblich. Auch sieht man Stellenbündelungen abgesehen wenig Streuung in Ausschreibungen.

derÖffentliche

Zitat von: Lars73 am 08.04.2019 17:23
.... Wenn man mal von gebündelten Dienstposten absieht. Dann würde aber in der Ausschreibung etwas wie bis A12 stehen.


In der Ausschreibung steht: "... die grundsätzliche Möglichkeit einer späteren Verbeamtung (die Stelle bietet
Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A12 BBesO)..."

weiter unten steht:

"Für die Tätigkeit kommen verbeamtete Beschäftigte des gehobenen Dienstes sowie
vergleichbare Angestellte in Betracht. Die Stelle ist nach A12 BBesO bewertet."


JC83

Im Land Berlin sind bis A13s die EG in schätzungsweise 95% der Fälle numerisch eine Gruppe tiefer als die angegebene Besoldung.

MoinMoin

Zitat von: JC83 am 02.05.2019 09:03
Im Land Berlin sind bis A13s die EG in schätzungsweise 95% der Fälle numerisch eine Gruppe tiefer als die angegebene Besoldung.
Mit welcher Begründung? gezinkte Würfel? Unfähigkeit ? Unwissenheit?

Organisator

Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 09:43
Mit welcher Begründung? gezinkte Würfel? Unfähigkeit ? Unwissenheit?

Unterschiedliche Bewertungsgrundlagen (TV-L / EntgO und Stellenbewertung nach KGSt-Modell) liefern unterschiedliche Ergebnisse. Ob das gerecht ist, mag dahin gestellt sein.

MoinMoin

Zitat von: Organisator am 02.05.2019 11:43
Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 09:43
Mit welcher Begründung? gezinkte Würfel? Unfähigkeit ? Unwissenheit?

Unterschiedliche Bewertungsgrundlagen (TV-L / EntgO und Stellenbewertung nach KGSt-Modell) liefern unterschiedliche Ergebnisse. Ob das gerecht ist, mag dahin gestellt sein.
Ist bekannt, wollte nur darauf hinaus, dass es Quark ist Ax und EGy in eine Korrelation zu bringen.