Rückgruppierung oder nicht?

Begonnen von Steve, 17.04.2019 19:32

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Steve

Hallo zusammen,

eine Angestellte bei unserer Behörde wurde von uns aufgrund gesundheitlicher Probleme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt. Nach Überprüfung hat das Gesundheitsamt uns nunmehr mitgeteilt, dass die Dame nicht mehr Lage ist, ihren arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nachzukommen. Sie kann nur noch auf dem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Dieser Platz gehört aber einer geringeren Entgeltgruppe an. Sofern die Dame jetzt nicht freiwillig einen Änderungsvertrag unterschreibt, müssen wir sie dann änderungskündigen, um die EG zu wechseln?

Vielen Dank für die Mühe!


Wastelandwarrior

ja. Wenn das BEM abgeschlosen ist, dürfte das zulässig sein.

Lars73

Es ist zu prüfen ob eine andere Beschäftigung in der bisherigen Entgeltgruppe möglich ist. Wenn dies objektiv nicht geht wird die Änderungskündigung in der Regel zulässig sein.