Parkraumüberwachung E 5

Begonnen von KruemelDrops, 25.04.2019 21:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

KruemelDrops

Guten Abend,

nun habe ich mich auch endlich mal registriert, nachdem ich immer still mitgelesen habe.

Das die Nachzahlung der Tarifverhandlungen dauern wird, ist mir mittlerweile klar.  :-[
Wie sieht es aber nun in dem Fall der Parkraumüberwachung aus, wo ja jetzt nun gerichtlich darüber entschieden wurde das ab sofort die E 5 statt die E 4 zu zahlen ist ?

marco.berlin

Ich bemühe jetzt nicht die Suche. Welches Gericht hat das denn entschieden? Das BAG, LAG oder irgendein Arbeitsgericht? Wenn es eine Entscheidung gibt, mal an den eigenen Arbeitgeber herangetreten mit der Forderung nach Bezahlung nach E5? Aus einer Entscheidung heraus muss der Arbeitgeber überhaupt nicht allen Parkraumüberwachern die E5 zahlen, er wird es vielleicht tun, um entsprechende Prozesse zu vermeiden... Du wirst also selber tätig werden müssen, außer dein Arbeitgeber hätte gegenteiliges bereits verlautbart. Bei letzterem böte sich wieder die Frage beim Arbeitgeber an, wann er das denn zahlbar machen will.

KruemelDrops

Da der link ;)
https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/parkraumberwachungistmehrwert/

Und ja Geltendmachung erfolgte, bereits letztes Jahr, sowie mit dieser Bekanntgabe.

Chrilleger

Trotz des Urteiles, würde ich das schriftlich beantragen. Ob alle Arbeitgeber das so freiwillig einführen kann ich mir nicht vorstellen.

Spid

Außer in dem einen Fall, den das LAG entschieden hat, sehe ich keinen Handlungsbedarf. Das LAG hat den unbestimmten Rechtsbegriff der gründlichen Fachkenntnisse nicht entsprechend der Rechtsprechung des BAG ausgelegt. In dem einen Fall hat es das Bezirksamt versäumt, in Revision zu gehen. Warum sollte man in anderen Fällen tätig werden?

nichts_tun

Wenn der TE in die örtliche Zuständigkeit des LAG fällt, dass diese Entscheidung zu der EG 5 getroffen hat, dürfte er bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage doch durchaus erfolgreich sein, falls andere AG nicht der Rechtsmeinung des LAG folgen sollten.

Lars73

Naja ein anderer Arbeitgeber (oder auch der gleiche Arbeitgeber) könnte einen neuen Fall zum BAG tragen oder halt anders argumentieren. Vielleicht kommt ggf. schon das LAG (ggf. eine andere Kammer...) zu einem anderen Ergebnis. Trotzdem sollte man als Arbeitnehmer sich auf das Urteil stützen und entsprechende Bezahlung (rückwirkend für 6 Monate und in Zukunft) fordern.

MoinMoin

Und dann den Klageweg gehen.

nichts_tun

Zitat von: Lars73 in 26.04.2019 10:42
Naja ein anderer Arbeitgeber (oder auch der gleiche Arbeitgeber) könnte einen neuen Fall zum BAG tragen oder halt anders argumentieren. Vielleicht kommt ggf. schon das LAG (ggf. eine andere Kammer...) zu einem anderen Ergebnis. Trotzdem sollte man als Arbeitnehmer sich auf das Urteil stützen und entsprechende Bezahlung (rückwirkend für 6 Monate und in Zukunft) fordern.

Genau. Es obliegt dann dem AG den gerichtliche Rechtsbehelfe zu erheben.

Spid



nichts_tun

Zitat von: Spid in 26.04.2019 12:45
Wie meinen?

Ich meinte, dass der AG dann den Klageweg weiter beschreiten sollte, sprich bis zum BAG.