Gerichtstermin Zeugenaussage

Begonnen von Habbi, 26.04.2019 16:06

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Habbi

Hallo,

ich habe demnächst einen Gerichtstermin zur Zeugenaussage, nun zu meiner Frage:

MUSS mein Arbeitgeber mich zwingend freistellen für die Zeit oder ist das private Zeit?

Danke im Voraus.

Mask

Was ist denn der Grund für den Gerichtstermin, dienstlich oder privat?

inter omnes

Eine Zeugenvernehmung vor Gericht stellt eine Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten i.S.d. § 29 Abs. 2 TVöD dar, sodass Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren ist.

Demgegenüber stellt eine Parteieinvernahme im Zivilprozess (Kläger oder Beklagter) keine solche Pflicht dar, sondern ist "Privatvergnügen".

Mask

Zitat von: Habbi in 26.04.2019 16:06
Hallo,

ich habe demnächst einen Gerichtstermin zur Zeugenaussage, nun zu meiner Frage:

MUSS mein Arbeitgeber mich zwingend freistellen für die Zeit oder ist das private Zeit?

Danke im Voraus.

Grds. hat mein Vorredner alles gesagt, aber sicherheitshalber noch zwei Dinge zur Klarstellung:

Beschäftigte haben die Verpflichtung, die Versäumung der Arbeit möglichst zu vermeiden und – soweit realisierbar – die Pflichten außerhalb der Arbeitszeit, gegebenenfalls nach ihrer Verlegung, wahrzunehmen. Bei Gleitzeit sind also zunächst die vorhandenen Spielräume zu nutzen. (Vgl. BAG v. 22.1.2009, 6 AZR 78/08, NZA 2009, 735)

Sind die gerichtlichen oder polizeilichen Termine allerdings  private, dh eigene Angelegenheiten des Beschäftigten veranlasst, besteht kein Freistellungsanspruch unter Entgeltfortzahlung (BAG BAG 4.9.1985 AP BAT § 52 Nr. AP BAT § 2).