Höhergruppierung geringeres Gehalt

Begonnen von Mau00, 07.05.2019 10:53

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Mau00

Okay, danke dir. Wie ist es denn nun wenn ich mich dazu entschließen würde die Gruppenleitung wieder abzugeben? Dann müsste ich ja wieder runtergestuft werden in s8b oder? Würde ich dann in Stufe 2 wieder von vorne beginnen?

Spid

Bei einer Herabgruppierung in S8b hättest Du die bereits in S8b erreichte Stufenlaufzeit weiterhin. Der AG muß einer Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nicht zustimmen, sondern kann die Ausübung der Gruppenleitung weiterhin verlangen.

Mau00

Okay, das wusste ich nicht, danke. Mir bliebe dann also nur die Kündigung meines Arbeitsverträge sollte er Arbeitgeber dagegen sein mich wieder runterzugruppieren und mir die Gruppenleitung wieder zu entziehen?


Mau00

Danke dir, hast mir sehr geholfen etwas ordnung in das Chaos in meinen kopf zu bringen  :)

Mau00

Da fällt mir doch noch eine kleine Frage ein: wie kommt es denn dass die Gehälter in der Stufe s8b und der S9 komplett identisch sind? Wieso dann überhaupt diese beiden Stufen?

Spid

Bei S8b sind die Stufenlaufzeiten in Stufe 4 und 5 verlängert bzw. ist bei Fallgruppe 3 Stufe 4 die Endstufe.

Mau00

Danke, dann würde ich mich ja auf lange Sicht besser stellen in S9 zu bleiben, allerdings ist das ja dann erst in 10 Jahren relevant, wenn man dann überhaupt noch beim selben Arbeitgeber sein sollte

MoinMoin

OFFTOPIC:
Einmal mehr zeigt sich, dass selbst die stufengleiche HG keine gute Lösung für das Problem der Höhergruppierung zur Unzeit ist.
Ein Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung über den fiktiven Gehaltsverlauf in der alten EG hinweg wäre eine saubere Lösung gewesen.

Organisator

Zitat von: MoinMoin in 07.05.2019 14:23
OFFTOPIC:
Einmal mehr zeigt sich, dass selbst die stufengleiche HG keine gute Lösung für das Problem der Höhergruppierung zur Unzeit ist.
Ein Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung über den fiktiven Gehaltsverlauf in der alten EG hinweg wäre eine saubere Lösung gewesen.

oder das Fortlaufen der Stufenzeit wie z.B. bei Beamten ;)

BAT

Zitat von: Organisator in 07.05.2019 14:55

oder das Fortlaufen der Stufenzeit wie z.B. bei Beamten ;)

Hatten wir doch alle früher. War eine gute Lösung:-)

Mau00

Ich werde es nun nochmal mit einem Antrag auf vorzeitige höhergruppierung versuchen, wenn der garantiebetrag dann wegfällt auch eine Zulage für meine Funktion als Gruppenleitung fordern. Sollte auf meine Forderung nicht eingegangen werden, muss ich für mich eben entsprechende Konsequenzen ziehen

BAT

Zitat von: Mau00 in 07.05.2019 17:50
Ich werde es nun nochmal mit einem Antrag auf vorzeitige höhergruppierung versuchen, wenn der garantiebetrag dann wegfällt auch eine Zulage für meine Funktion als Gruppenleitung fordern. Sollte auf meine Forderung nicht eingegangen werden, muss ich für mich eben entsprechende Konsequenzen ziehen

Besteht denn nicht die Möglichkeit der Flucht nach oben?

Mau00


BAT

Zitat von: Mau00 in 07.05.2019 18:05
Was meinst du damit?

Die nächsthöhere Entgeltgruppe erreichen. Möglichst schnell.