Von SuE in E-Tabelle mit Höhergruppierung

Begonnen von Loobar, 10.05.2019 07:32

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Loobar

Guten Morgen,

ich habe das Forum etwas durchforstet aber nicht die passende Antwort auf meine Frage gefunden:

Ich bin aktuell in S12 Stufe 4 eingruppiert und bin Gruppenleitung. Es soll umstrukturiert werden und eine Fachbereichsleiterstelle geschaffen werden, die mit E11 bewertet wurde. Wenn ich mich auf die Stelle bewerbe und die Stelle erhalten würde, würde ich von der SuE-Tabelle in die E-Tabelle wechseln. Behalte ich dann auch meine bisherige 4 Stufe der Stufenlaufzeit?
Welche Rechtsgrundlagen würden hier greifen?

Danke schon mal
und Schöne Grüße

Spid

Gem. §1 Abs. 3 der Anlage zu §56 BT-V handelt es sich um eine Höhergruppierung, diese erfolgt stufengleich und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn (§17 Abs. 4 TVÖD i.V.m. §1 Abs. 3 der Anlage zu §56 BT-V).

Loobar

Vielen Dank für die Antwort.
Gilt das auch, wenn die neue Tätigkeit eine andere, ,,höherwertiger" ist?
Bei uns herrscht die Meinung dass man dann von der Stufenlaufzeit eine zurück gestuft werden darf.

Spid

Was soll ,,eine andere, ,,höherwertiger"" sein?

MoinMoin

Zitat von: Loobar in 13.05.2019 10:21
Bei uns herrscht die Meinung dass man dann von der Stufenlaufzeit eine zurück gestuft werden darf.
Worauf beruht diese Meinung? Alte Regelungen im Kopf? stufengleiche HG ist doch im TVöd flächendeckend engeführt worden, oder irre ich mich da?

Loobar

Von einer Sachbearbeiterstelle auf eine Leitungsstelle.
Damit wird argumentiert. Da man dann eine neue Tätigkeit ausübt wird man zurückgestuft

nichts_tun

§ 17 Abs. 4a.1 S. 1 TVöD ist da eindeutig, bezogen auf die Stufenregelung: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der Anlage C werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben." Ggf. werden Garantiebeträge gezahlt.

Spid

Da im Sachverhalt nicht in eine höhere Entgeltgruppe der Anlage C höhergruppiert wird, ist das unbeachtlich. Wie von mir ausgeführt, folgt aus §17 Abs. 4 TVÖD i.V.m. §1 Abs. 3 der Anlage zu §56 BT-V die stufengleiche Höhergruppierung.

Öffi 123

Zitat von: Loobar in 10.05.2019 07:32
Guten Morgen,

ich habe das Forum etwas durchforstet aber nicht die passende Antwort auf meine Frage gefunden:

Ich bin aktuell in S12 Stufe 4 eingruppiert und bin Gruppenleitung. Es soll umstrukturiert werden und eine Fachbereichsleiterstelle geschaffen werden, die mit E11 bewertet wurde. Wenn ich mich auf die Stelle bewerbe und die Stelle erhalten würde, würde ich von der SuE-Tabelle in die E-Tabelle wechseln. Behalte ich dann auch meine bisherige 4 Stufe der Stufenlaufzeit?
Welche Rechtsgrundlagen würden hier greifen?

Danke schon mal
und Schöne Grüße

Spid

Und mit diesem kommentarlosen Vollzitat möchtest Du was sagen?

Öffi 123

Kleiner System Fehler , jetzt nochmal ein Versuch.

Ich bin in der 9k stufe 3 , der nächste Sprung würde dann von 3172,55 auf 3560,20 betragen , laut neuer 9a ist dann der Sprung von stufe 3 auf 4 von 3177,31 auf 3272,55 das wäre eine Kürzung von 287,65 Euro . ist das so oder weil es ja eine "prognose" ist noch nicht aktuell und verbindlich.

Lars73

@Öffi 123
Was hat es mit dem Beitrag hier zu tun?
Die Frage bezieht sich wohl auf TV-L?

neXus

Ja, da scheint dem Öffi völlig der Durchblick zu fehlen. Einerseits hier im Forum und andererseits auch in der Unterscheidung der Tarifgebiete.  ;)
Hier aber ein paar Infos zum gegenwärtigen Stand der Dinge: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Loobar

Danke für die Antworten. Bin gespannt, was sie mir im Vorstellungsgespräch diesbezüglich mitteilem werden.

MoinMoin

Naja, wenn es dann soweit ist und du die Stelle hast und die es falsch machen, kannst ja das Geld einfordern (nach der Probezeit) und klagen (sofern sie uneinsichtig sind).