Sekretärin mit Bachelor

Begonnen von jk133, 15.05.2019 10:13

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jk133

Hallo,

ich arbeite an einer Uniklinik mit Haustarif TV-L Ost. Ich habe einen Bachelorablschuss (BBA) und bin in der E5/3 eingruppiert. Ein Bachelorabschluss ist ja in aller Regel in der E9-12 eingruppiert. Sollte meine Ausbildung nicht bei der Eingruppierung berücksichtigt werden, obwohl ich "nur" als Sekretärin eingestellt bin? ???

Kat

FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist.  Das ist bei einer  Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.

Bastel

Nein.

Ein Professor wird als Pförtner auch nicht als Professor bezahlt.

DiVO

Tarifbeschäftigte werden nach auszuübender Tätigkeit bezahlt. Wenn die Tätigkeit Sekretärin ist, dann erhält die Dienstnehmerin auch die Bezahlung einer Sekretärin.

Warum hast du dich mit einem Bachelor-Abschluss auf diese Stelle beworben und hast dort einen Vertrag unterschrieben?

jk133

Zitat von: Kat in 15.05.2019 10:22
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist.  Das ist bei einer  Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.

Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden! Grund ist, dass es hier auch Sekretärinnen mit einer E 8 oder 9 gibt oder auch Personen in einer E9 ohne Fachhochschulabschluss.

TV-Ler

Zitat von: jk133 in 15.05.2019 11:07
Zitat von: Kat in 15.05.2019 10:22
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist.  Das ist bei einer  Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.
Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden!
Frech?

Bastel

Zitat von: jk133 in 15.05.2019 11:07
Zitat von: Kat in 15.05.2019 10:22
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist.  Das ist bei einer  Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.

Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden! Grund ist, dass es hier auch Sekretärinnen mit einer E 8 oder 9 gibt oder auch Personen in einer E9 ohne Fachhochschulabschluss.

Heutzutage hat auch jede Tippse einen Bachelor...

So, das war frech.

DiVO

Zitat von: jk133 in 15.05.2019 11:07
Zitat von: Kat in 15.05.2019 10:22
FAlsch. Ein Bachelor ist in der Regel in E9-12 eingruppiert, wenn er eine Tätigkeit übertragen bekommt, die E9 - E12 wert ist.  Das ist bei einer  Sekretärin wohl kaum der Fall. Man wird logischerweise nicht für seinen Abschluss sondern für seine Tätigkeit bezahlt. Manche Leute haben Vorstellungen, das ist unglaublich.

Es war lediglich ein Frage, da muss man nicht gleich frech werden! Grund ist, dass es hier auch Sekretärinnen mit einer E 8 oder 9 gibt oder auch Personen in einer E9 ohne Fachhochschulabschluss.

Was stand in der Stellenanzeige drin, auf die du dich beworben hast? Was wurde im Vorstellungsgespräch bezüglich Gehalt besprochen?

RsQ

Das würde mich auch interessieren. Man macht einen Bachelor, um dann als Sekretärin (mit Sekretärinnen-Einkommen in EG5) zu arbeiten - womöglich in der Hoffnung, aufgrund des Bachelor-Abschlusses (und weil Kollegen anders eingruppiert sind) mehr zu bekommen?!? Das klingt (ohne Details zu kennen) mindestens naiv.

rookie

Hallo,

zu der Aussage `Tarifbeschäftigte werden nach auszuübender Tätigkeit bezahlt` hätte ich eine Frage: als angestellter technischer Mitarbeiter und gelernter Chemielaborant stecke ich in der "E9K" und habe eine Tätigkeitsdarstellung für die E9. Warum hindert mich mein Ausbildungsberuf daran nach ausgeübter Tätigkeit bezahlt zu werden?
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Viele Grüße

Spid

Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, das kann auch beinhalten, daß bei einem Tätigkeitsmerkmal Voraussetzungen in der Person bestehen, diese nicht erfüllt werden und man deshalb in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert ist. Ebenso kann der AG über die Eingruppierung irren.

dmmx

Bei uns (Landesbehörde) haben auch viele Referatsassistentinnen mit E6 einen Magister. Das (sogar fachspezifische) Studium wird in diesen Fällen zwar als "hilfreich und nützlich",  jedoch nicht als "zwingend erforderlich angesehen. In einer Stellenausschreibung für E6- Stellen wurden Bewerber mit fachspezifischem Wissen und Fertigkeiten gesucht, das "gerne aus einem Studium" stammen durfte. Haha.
Meist sind es Frauen, die sich auf solche Stellen bewerben, offensichtlich ist da ein besser verdienender Partner im Hintergrund. Oder man denkt, die schlecht bezahlte, meist befristete Stelle, könne ein Springbrett zu etwas Besserem darstellen (was meist nicht der Fall ist). Weil leben kann man von einer solchen Stelle in einer Großstadt mit Mieten, die deutschlandweit am höchsten sind, nicht. 
Aber solange genügend Leute das mitmachen, wird sich nichts ändern...

Pelzo

Wir haben sogar eine promovierte Sekretärin. War leider Biologie, schwieriger Arbeitsmarkt.

JC83

Zitat von: Pelzo in 16.05.2019 09:10
Wir haben sogar eine promovierte Sekretärin. War leider Biologie, schwieriger Arbeitsmarkt.

DAS ist echt hart.

Mask

Durfte letztens von einer Doktorin der Kunstgeschichte hören, die nun eine Ausbildung bei einer großen deutschen Drogeriekette beginnt, weil nach Jahren der erfolglosen Arbeitssuche die Nerven blank liegen. Drum prüfe wer sich ewig bindet und was man studiert