Höhergruppierung Garantiebetrag

Begonnen von Edding2019, 20.05.2019 18:33

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Edding2019

Hallo zusammen,
In Juli 2017 hatte ich einen Stufenaufstieg von EG9b Stufe 4 auf Stufe 5.
Mein Antrag auf Höhergruppierung ging heute (nach 1,5 Jahren) durch. Ich komme nun in die EG 10 mit Stufe 3, da ich Anfang 2017 noch in EG9b Stufe 4 war.

Wie sieht es hier nun mit dem Garantiebetrag aus?Bekomme ich da was oder muss ich jetzt tatsächlich mit einem zu Anfang geringeren Gehalt rechnen?

Lars73

Der Garantiebetrag bezahlt sich auf E9b Stufe 4 zu E10 Stufe 3. Müsste ein paar € bringen. Es gibt aber keinen Garantiebetrag bezogen auf die E9b Stufe 5 die im Ergebnis der (rückwirkenden) Höhergruppierung ja nie erreicht wurde.

Spid

Führte eine Höhergruppierung aus E9b/4 nicht in E10/4?

Edding2019

Nein, maßgeblich ist ja, welche Stufe man Anfang des Jahres hatte. Ich war Anfang 2017 noch in Stufe 4 Mitte 2017 dann in Stufe 5.

Edit:
https://www.[Spam-URL entfernt]/tvoed/hoehergruppierung.html

Hier steht noch, dass es einen Auffülbetrag geben würde.


Spid

Inwiefern sollte die Vorbringung, man sei zum maßgeblichen Zeitpunkt in Stufe 4 gewesen, dazu geeignet sein, den Umstand, eine Höhergruppierung auf Antrag aus E9b/4 habe in E10/4 geführt, zu widerlegen? E9b/4 > E9c/3, also E9b/4 -> E9c/4; E9c/4 > E10/3, also -> E10/4.

MoinMoin

Ein Blick in diese Tabelle sollte helfen:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2017z&matrix=1
e9bs4 führt zu e9cs4 führt zu e10s4

wie Spid ja schon ausführte
und als nächstes wird der Einwand kommen, dass in deinem Tätigkeitsbereich keine e9c gibt ....
lach mich weg.....

Edding2019

Ich bin in der IT tätig und tatsächlich soll es kein 9c geben für IT.
Also laut der Personalabteilung:
Nach der neuen Entgeltordnung ist maßgeblich in welcher Stufe man Anfang 2017 war als man den Antrag auf Höhergruppierung gestellt hat.


Spid

Es ist unbeachtlich, ob für die IT Tätigkeitsmerkmale für E9c hinterlegt sind. Eine Höhergruppierung aus E9b/4 führte in E10/4. Deine ständigen Vorbringungen, maßgeblich sei die Stufe Anfang 2017, sind so zutreffend wie sie ungeeignet sind, eine Höhergruppierung aus E9b/4 in E10/4 zu widerlegen, da ja unstrittig ist, daß Du in E9b/4 warst.

Edding2019

Heißt das, dass ich ver*recht werde?
Mir wurde das jetzt die ganze Zeit so vorgetragen.

Edding2019

Also hier der Inhalt des Schreibens:

Bisher waren Sie in der Entgeltstufe 9b eingruppiert. Auf Basis der Eingruppierung in die Tätigkeitsmerkmale der neuen Entgeltordnung ergibt sich für Ihre Stelle eine Wertigkeit in der Entgeltgruppe 10. Für die Höhergruppierung grundlegend ist die am 01.07.2017 erreichte Erfahrungsstufe (in Ihrem Fall die Stufe 4) mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Stufenregelung bei einer Höhergruppierung. Sie werden demnach mit Wirkung vom 01.01.2017 höhergruppiert nach Entgeltgruppe 10, Erfahrungsstufe 3.


Spid

Bullshit, siehe §17 Abs. 4 in der zum Zeitpunkt der Höhergruppierung g.F.

Gemeindefuzzi

...und wieder einer, der wegen unfähigen Personalern vor Gericht muss!
Ein vierminütiges Gespräch der Personalabteilung mit dem zuständigen KAV hätte wohl gereicht.
Vielleicht kann man die Damen und Herren ja noch dazu bewegen....

Hier ein Ausschnitt der zutreffenden Tabelle:


Anlage A (VKA) Tabelle TVöD VKA
gültig ab 1. Januar 2017 (monatlich in Euro)

10    2.986,43    3.302,89    3.552,17    3.801,47    4.275,08    4.387,25
9c    2.897,54    3.145,50    3.442,50    3.664,61    3.997,76    4.142,12
9b    2.648,85    2.925,94    3.071,16    3.464,92   3.776,53    4.025,78
9a    2.648,85    2.896,81    3.071,16    3.464,92    3.552,82    3.776,53

Edding2019

Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?

Spid

Eingruppierungsfeststellungsklage

TV-Ler

Zitat von: Edding2019 in 21.05.2019 10:30
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Zitat von: Gemeindefuzzi in 21.05.2019 09:07
...und wieder einer, der wegen unfähigen Personalern vor Gericht muss!
Ein vierminütiges Gespräch der Personalabteilung mit dem zuständigen KAV hätte wohl gereicht.
Vielleicht kann man die Damen und Herren ja noch dazu bewegen....