Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?

Begonnen von nirvana, 25.06.2019 21:22

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Unknown

Zitat von: was_guckst_du in 26.06.2019 12:47
...das Klientel im Jobcenter ist klagewilliger, weil das Sozialgerichtsverfahren kostenlos ist...
Aber gerade dann, sollte man sich doch als Behörde so unangreifbar machen wie möglich und versuchen rechtmäßige Bescheide auszustellen, die einer richterlichen Überprüfung standhalten.

Zitat von: Coco4K in 26.06.2019 12:50
Weiterhin belegen vier aus zehn erfolgreichen Klagen nicht den Bildungsstand der Jobcenter-Mitarbeitenden. Bist Du ein Troll oder hast Du tatsächlich mal Erfahrungen in einem Jobcenter gesammelt? Wenn "hinter dem Schreibtisch", dann ahnt mir böses, würde im Umkehrschluss aber für Deine Behauptung sprechen, dass dort "keine Ahnung [...]" vorhanden ist :D
Ich habe reichhaltige Erfahrungen mit JC gemacht.

Zitat von: Coco4K in 26.06.2019 12:50
Edit: Bin aus dem Thema jetzt raus!
Dasselbe Muster als wenn direkt ein VA für eine EGV erlassen wird, weil keine Verhandlung geduldet wird.

Coco4K

Zitat von: Unknown in 26.06.2019 12:56
Zitat von: Coco4K in 26.06.2019 12:50
Weiterhin belegen vier aus zehn erfolgreichen Klagen nicht den Bildungsstand der Jobcenter-Mitarbeitenden. Bist Du ein Troll oder hast Du tatsächlich mal Erfahrungen in einem Jobcenter gesammelt? Wenn "hinter dem Schreibtisch", dann ahnt mir böses, würde im Umkehrschluss aber für Deine Behauptung sprechen, dass dort "keine Ahnung [...]" vorhanden ist :D
Ich habe reichhaltige Erfahrungen mit JC gemacht.

Das glaube ich Dir sofort... :D

Jetzt aber... ;)

Petar Tudzharov

Zitat von: Unknown in 26.06.2019 12:56
Aber gerade dann, sollte man sich doch als Behörde so unangreifbar machen wie möglich und versuchen rechtmäßige Bescheide auszustellen, die einer richterlichen Überprüfung standhalten.

Wer sagt denn, dass das nicht Anspruch der Mitarbeiter ist? Kannst du belegen, dass man es nicht versucht? Und selbst wenn dir Fälle bekannt wären: ließe das pauschale Rückschlüsse auf alle JC-MA zu?

ZitatDasselbe Muster als wenn direkt ein VA für eine EGV erlassen wird, weil keine Verhandlung geduldet wird.

Das wird wahrscheinlich tatsächlich vereinzelt vorkommen. Kannst du belegen, dass es sich hierbei um ein systematisches Problem handelt?

Organisator

Zitat von: Infa in 26.06.2019 12:55
Mit den Fragen bist du schon ganz gut aufgestellt. Ich würde mir noch die Struktur der Behörde ganz genau angucken und lernen wie diese aufgeteilt ist. Wichtig sind mMn die Standorte und die jeweiligen Teams.

Solche und so ähnliche Fragen habe ich auch schon im Vorstellungsgespräch gehabt. Mein Tipp - Lauf, solange du noch kannst.

Ganz ehrlich - wer im Vorstellungsgespräch das Organigramm abfragt, hat auch sonst komische Vorstellungen von dem potentiellen neuen Mitarbeiter  :o

Unknown

Zitat von: Sjuda in 26.06.2019 13:08
Wer sagt denn, dass das nicht Anspruch der Mitarbeiter ist? Kannst du belegen, dass man es nicht versucht? Und selbst wenn dir Fälle bekannt wären: ließe das pauschale Rückschlüsse auf alle JC-MA zu?
Ich kann nur über die SB berichten mit denen ich zu tun hatte. Über die Jahre waren es sehr viele. Es gab natürlich Unterschiede, die wenigstens hatten Ahnung von Verwaltungs- und Sozialrecht und kannten noch nicht mal die wesentlichen Merkmale eines VAs.

Zitat von: Sjuda in 26.06.2019 13:08
Das wird wahrscheinlich tatsächlich vereinzelt vorkommen. Kannst du belegen, dass es sich hierbei um ein systematisches Problem handelt?
Ich habe es als Beistand viele Male bei dutzenden SBs in mehreren JC erlebt. Meistens war der einzige Weg, Recht zu bekommen, nur das Sozialgericht. Vielfach wollte man mich als Beistand aus dem Büro schmeißen, damit der SB mit dem Leistungsempfänger alleine reden kann. Da half oftmals nur der Gang zum Teamleiter oder zum Geschäftsführer. Da frage ich mich wiederum. Kennt der SB den Paragraph für einen Beistand nicht oder hat er was zu verbergen?

Petar Tudzharov

Zitat von: Unknown in 26.06.2019 14:15
Ich kann nur über die SB berichten mit denen ich zu tun hatte. Über die Jahre waren es sehr viele. Es gab natürlich Unterschiede, die wenigstens hatten Ahnung von Verwaltungs- und Sozialrecht und kannten noch nicht mal die wesentlichen Merkmale eines VAs.

Ich kenne keinen MA, der irgendeinem Dahergelaufenen, der meint, alles besser zu wissen, wie ein kleines Schulkind beim Gedichtaufsagen die Merkmale eines VA runterbeten würde.

Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?

Unknown

Zitat von: Sjuda in 26.06.2019 14:35
Ich kenne keinen MA, der irgendeinem Dahergelaufenen, der meint, alles besser zu wissen, wie ein kleines Schulkind beim Gedichtaufsagen die Merkmale eines VA runterbeten würde.
Tja bis zu 40% wissen es wohl besser...

Zitat von: Sjuda in 26.06.2019 14:35
Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?

Zitat§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Das qualifiziert einem zu einem Beistand. Dabei spielt die Ausbildung eines Beistands überhaupt keine Rolle. Der Absatz fünf wird selbstverständlich eingehalten, so dass keine Rechtsdienstleistungen erbracht werden.

was_guckst_du

...also "Händchenhalten" bis "Aufplustern" :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Petar Tudzharov

Zitat von: Unknown in 26.06.2019 14:44

Zitat von: Sjuda in 26.06.2019 14:35
Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?

Zitat§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Das qualifiziert einem zu einem Beistand. Dabei spielt die Ausbildung eines Beistands überhaupt keine Rolle. Der Absatz fünf wird selbstverständlich eingehalten, so dass keine Rechtsdienstleistungen erbracht werden.

Ich wollte nicht die Rechtsgrundlage ergoogelt haben, die Regelungen zum Beistand enthält (übrigens auch die Voraussetzungen zur Zurückweisung). Ich habe ganz konkret nach deiner fachlichen Qualifikation gefragt.
Wenn du Leuten beistehst oder es in der Vergangenheit getan hast, solltest du dich auskennen.
Ein Indiz für Breite und Tiefe der Kenntnisse ist i.d.R. ein entsprechender Berufsabschluss.


Laemat

er ist wahrscheinlich nur unangenehm und laut :)

Manchmal reicht das aber um seinen Klienten zu unterstützen....

Fragmon

Zitat von: Organisator in 26.06.2019 13:21
Ganz ehrlich - wer im Vorstellungsgespräch das Organigramm abfragt, hat auch sonst komische Vorstellungen von dem potentiellen neuen Mitarbeiter  :o

Ich finde das durchaus legitim. Das gehört für mich zur Motivation. Wenn es jemand nicht schafft, sich das Organigramm wenigstens einmal kurz anzuschauen, der zeigt schon, wie sehr ihm diese Stelle am Herzen liegt. Sobald ich in einem Gespräch den Begriff Unternehmen höre, frage ich dann schon nach. Ich gehe davon aus, dass jeder Unternehmer das gleiche bezüglich seines Unternehmens fragt. Dadurch der öffentliche Dienst wenig betriebswirtschaftliche Kennzahlen hat, muss man andere fragen wählen.
Ich erwarte natürlich nicht, dass komplette Organigramm, aber wenigstens einen groben Überblick über die Aufgaben und den Chef der Behörde. Das ist ja nun die Person, die einem den Av anbieten wird (je nach Delegation abweichend).

Laemat

ich hab es selber sogar schon anders herum gemacht, da ich kein Organigramm finden konnte habe ich gefragt wie mein zukünftiger Sachbereich aufgebaut ist.

Kat

Zitat von: Unknown in 26.06.2019 14:15

Ich habe es als Beistand viele Male bei dutzenden SBs in mehreren JC erlebt. Meistens war der einzige Weg, Recht zu bekommen, nur das Sozialgericht. Vielfach wollte man mich als Beistand aus dem Büro schmeißen, damit der SB mit dem Leistungsempfänger alleine reden kann. Da half oftmals nur der Gang zum Teamleiter oder zum Geschäftsführer. Da frage ich mich wiederum. Kennt der SB den Paragraph für einen Beistand nicht oder hat er was zu verbergen?
[/quote]

Komisch, aus meiner zeit beim Jobcenter habe ich ganz andere Erfahrung gemacht. Die Begleitung (ob das immer ein Beistand war keine Ahnung, habe ich nicht gefragt) war immer weniger emotionsgeladen und man konnte oft ruhiger und sachlicher mit der Begleitung sprechen als mit einem aufgebrachten aggressiven Kunden.

Organisator

Zitat von: Fragmon in 27.06.2019 08:56
Ich finde das durchaus legitim. Das gehört für mich zur Motivation. Wenn es jemand nicht schafft, sich das Organigramm wenigstens einmal kurz anzuschauen, der zeigt schon, wie sehr ihm diese Stelle am Herzen liegt. Sobald ich in einem Gespräch den Begriff Unternehmen höre, frage ich dann schon nach. Ich gehe davon aus, dass jeder Unternehmer das gleiche bezüglich seines Unternehmens fragt. Dadurch der öffentliche Dienst wenig betriebswirtschaftliche Kennzahlen hat, muss man andere fragen wählen.
Ich erwarte natürlich nicht, dass komplette Organigramm, aber wenigstens einen groben Überblick über die Aufgaben und den Chef der Behörde. Das ist ja nun die Person, die einem den Av anbieten wird (je nach Delegation abweichend).

Legitim finde ich das auch, z.B. bei Berufseinsteigern. In meinem konkreten Fall suchte man erfahrene Mitarbeiter. Statt über das konkrete Arbeitsfeld zu sprechen (was sind so meine Vorstellungen, wie würde ich bestimmte Aufgaben anpacken) wurde tatsächlich allgemeines Wissen abgefragt. Abgefragt!
Sicher sollte man den Laden etwas kennen und insbesondere auch, was so die wichtigsten Aufgaben und Ziele sind, aber das Abfragen von Wissen sagt nichts über die fachliche Qualifikation aus.

Von daher würde ich mich, wie vom TE genannt, eher auf Fachfragen vorbereiten. Wenns tatsächlich auf Wissensabfrage hinausläuft, wäre es eh nicht der richtige AG für mich.

Fragmon

Zitat von: Organisator in 27.06.2019 11:24
Zitat von: Fragmon in 27.06.2019 08:56
Ich finde das durchaus legitim. Das gehört für mich zur Motivation. Wenn es jemand nicht schafft, sich das Organigramm wenigstens einmal kurz anzuschauen, der zeigt schon, wie sehr ihm diese Stelle am Herzen liegt. Sobald ich in einem Gespräch den Begriff Unternehmen höre, frage ich dann schon nach. Ich gehe davon aus, dass jeder Unternehmer das gleiche bezüglich seines Unternehmens fragt. Dadurch der öffentliche Dienst wenig betriebswirtschaftliche Kennzahlen hat, muss man andere fragen wählen.
Ich erwarte natürlich nicht, dass komplette Organigramm, aber wenigstens einen groben Überblick über die Aufgaben und den Chef der Behörde. Das ist ja nun die Person, die einem den Av anbieten wird (je nach Delegation abweichend).

Legitim finde ich das auch, z.B. bei Berufseinsteigern. In meinem konkreten Fall suchte man erfahrene Mitarbeiter. Statt über das konkrete Arbeitsfeld zu sprechen (was sind so meine Vorstellungen, wie würde ich bestimmte Aufgaben anpacken) wurde tatsächlich allgemeines Wissen abgefragt. Abgefragt!
Sicher sollte man den Laden etwas kennen und insbesondere auch, was so die wichtigsten Aufgaben und Ziele sind, aber das Abfragen von Wissen sagt nichts über die fachliche Qualifikation aus.

Von daher würde ich mich, wie vom TE genannt, eher auf Fachfragen vorbereiten. Wenns tatsächlich auf Wissensabfrage hinausläuft, wäre es eh nicht der richtige AG für mich.

Reflektierende Fragen sind relativ schwierig, da man diese sehr gut üben kann und eventuell was vollkommen anderes geantwortet wird, als die Person im realen reagiert. Besser sind da Rollenspiele bzw. Diskussionen. Aus der Erfahrung liegen da Welten zwischen Selbstreflektion und der Interaktion in Echtzeit. Wissensfragen sind daher nicht schlecht, da man daraus sehr gut erkennen kann, wie der Bewerber mit Lücken umgeht. Kann er sich das Wissen mit Hilfestellung erschließen bzw. Abstrahieren.