Sufenwechsel Höhergruppierung

Begonnen von Ulli, 01.07.2019 23:47

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Ulli

Hallo,
Ich habe folgende frage:
Ich bin im Januar 2016 von der Endgeldgruppe 8 Stufe 3 in die Endgeldgruppe 9 Stufe 2 Höhergruppiert worden.
Ein ehemaliger Kollege, der zu der Zeit in der selben Situation war, hat mit kürzlich erzählt, dass bei einer Höhergruppierung von 8 auf 9 eine Sonderregelung gilt und keine Abstufung in die Stufe 2 erfolgen darf. Da dies schon eine weile her ist und der Tarifvertrag diesbezüglich geändert wurde finde ich dazu leider nichts mehr. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Vielen Dank

Spid

Bullshit. E8/3->E9/2 war korrekt.

Ulli

Wie ist das mit dem Garantiebetrag ?

crapSen

Welcher Garantiebetrag?! Er hatte doch rund 60 € Brutto mehr durch die Höhergruppierung?

Spid

Der Garantiebetrag für E9 lag 2016 wohl bei etwa 90€ und sollte somit anstelle des Höhergruppierungsgewinns zugestanden habe.