Befristung nach der Ausbildung

Begonnen von run0800, 10.07.2019 20:46

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run0800

Guten Abend,

handelt es sich bei einer Befristung nach 16a TVAöD um eine Sachgrundbefristung? Der 14 (1) TzBfG zählt genau das doch mit auf oder?


Lars73

Befristungsrechtlich kann es sich auch um eine sachgrundlose Befristung handeln.

run0800

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mit Sachgrund dann nur, wenn dies im Vertrag explizit erwähnt ist (zur Erprobung nach der Ausbildung z.B.) und mit entsprechendem Enddatum oder wieso schreibst du "kann"?

Lars73

Im Vertrag muss nicht stehen ob es eine sachgrundlose Befristung ist oder welcher Sachgrund besteht. Die sachgrundlose Befristung (von einer Vorbeschäftigung abgesehen) beinhaltet das geringste rechtliche Risiko für den Arbeitgeber. Deshalb ist es möglich, dass man sich rechtlich darauf stützt. Möglich ist aber auch eine Sachgrundbefristung.

run0800

Ok, verstanden  ;)

Vielen Dank für deine Antwort.

Viele Grüße
run0800