Erfahrungsstufen von TVöD-K zu TV-L (Nichtanerkennung bei Neueinstellung)

Begonnen von anditw, 02.07.2019 14:01

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Bastel


Wastelandwarrior

Zitat von: marco.berlin am 07.07.2019 11:21
... oder sie dürfen nicht. Intern sind häufig noch Rundschreiben der Finanzverwaltungen zu beachten. Die mögen vielleicht nicht immer die zutreffende Rechtslage widerspiegeln, sind aber zunächst mal für die Personalsachbearbeiter bindend.
Falsche Spur gelegt. Das sind Rundschreiben des zuständigen Referats "Tarifangelegenheiten", welches wie der Finanzsenator auch, Berlin in der TdL vertritt. In den meisten Ländern ist das so. :)

anditw

Moin,

ich habe mich auf die förderlichen Zeiten berufen und zu verstehen gegeben, dass ich nur bei entsprechender Zuordnung gewillt bin, die Stelle anzutreten.

Nun habe ich den AV, jedoch ohne Stufe und ohne Dienstsiegel. Sehr merkwürdig..

anditw

Müsste die Stufenzuordnung nicht auch im AV festgehalten werden? Habe nur eine mündliche Zusage.

Lars73

Nicht zwingend im Arbeitsvertrag. Eine schriftliche Nebenvereinbarung oder auch eine einseitige Zusicherung des Arbeitgebers reicht. Aber nur mündlich würde ich bei einer "Kann"-Leistung eher nicht akzeptieren. Vor Vertragsunterschrift um eine entsprechende schriftliche Zusicherung bitten und erst unterschreiben wenn diese vorliegt.