TVL 13: Vertragsunterzeichnung und Gelöbnis vor Ort vor Einstellung notwendig?

Begonnen von Hamurabi123, 16.07.2019 09:14

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Hamurabi123

Hallo miteinander.

Ich habe ein paar kurze Frages zum Prozedere bei der Vertragsunterzeichnung (TVL 13 Stelle, befristet).

Muss man vor Ort vor Vertragsbeginn unterzeichnen? Kann man das sonst auch postalisch machen? Muss ich ein Gelöbnis ablegen? Kann dies notfalls auch nach Vertragsbeginn erfolgen?

Habe dazu leider nichts genaues gefunden und die entsprechende Stelle wirkte bei telefonischer Nachfrage eher planlos.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Spid

Die Verträge können grundsätzlich auch zur wechselseitigen Unterzeichnung postalisch versendet werden. Ein Gelöbnis sieht der TV-L nicht vor.

Hamurabi123

Vielen Dank @Spid!

Gibt es auch irgendwo eine Referenz dazu? Wenn ich mit der entsprechenden Stelle spreche (eine Uni), sagt mir jeder etwas anderes (Fakultät X sagt was anderes als die Personalabteilung). Alles eine große Freude...

Danke im Voraus!

Lars73

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich verlangen, dass der Arbeitsvertrag vor Ort unterschrieben wird. Du kannst auf Übersendung bestehen. Im Zweifelsfall gibt es dann halt keinen Arbeitsvertrag und du musst dir eine anderen Arbeitgeber suchen.

Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen den Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag zu unterschrieben werden. (Ist bei uns üblich. Vorher gibt es eine schriftliche Einstellungszusage.)

Spid

Zitat von: Hamurabi123 in 16.07.2019 09:42
Vielen Dank @Spid!

Gibt es auch irgendwo eine Referenz dazu? Wenn ich mit der entsprechenden Stelle spreche (eine Uni), sagt mir jeder etwas anderes (Fakultät X sagt was anderes als die Personalabteilung). Alles eine große Freude...

Danke im Voraus!

Es gibt dazu keine Regelung. Da es sich um Zivilrecht handelt, ist erlaubt, was nicht verboten ist. Ich würde sagen, sie sollten es zuschicken oder sich einen anderen suchen.

Capo

Beschäftigte von Universitäten müssen zum Teil ein Gelöbnis ablegen. Grundlage ist das Verpflichtungsgesetz.

Spid


Wastelandwarrior

Nachträglich geht nicht bei befristetet Verträgen, da sonst die Befristung unwirksam wird.

Lars73

@Wastelandwarrior
Aber am ersten Arbeitstag vor Arbeitsaufnahme.

Capo


Spid

Die Verpflichtungserklärung und das Gelöbnis waren schon immer völlig unterschiedliche Sachverhalte. Sie stehen in keiner Beziehung zueinander.

Wastelandwarrior

Zitat von: Lars73 in 16.07.2019 13:09
@Wastelandwarrior
Aber am ersten Arbeitstag vor Arbeitsaufnahme.
Ja, ich weiß. In meiner Praxis immer vor Kernzeitbeginn, was zu Frühschichten und Gedränge auf dem Flur zu Semesterbeginn geführt hat. :)