Anerkennung von Berufserfahrung

Begonnen von mathias172, 23.07.2019 10:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

WasDennNun

Zitat von: RisingSun in 23.07.2019 12:26
Im öffentlichen Dienst zählt nur das, was man auf dem Papier als Abschluss nachweisen kann.
Nein!!
Aber das ist dir ja klar, wie du weiter oben schreibst.

WasDennNun

Zitat von: mathias172 in 23.07.2019 10:57
Das ist richtig: Das Thema wurde nicht angerissen. Ich wäre auch ehrlich gesagt nicht darauf gekommen, dass mir das nicht angerechnet werden könnte zumal ich mir ja als mein eigener Arbeitsgeber ja auch selbst jeden erdenklichen Nachweis ausstellen könnte - aber nicht muss, weil es ja die Wahrheit ist.
Ja, schon scheisse, wenn man schlecht verhandelt und einen verarsche Vertrag eingeht.
Mach Druck und fordere, dass du mehr bekommst oder wechsel den AG.

Organisator

Zitat von: Spid in 23.07.2019 12:54
Wenn die Geschäftsleitung Dir diese Aufgaben überträgt, bist Du entsprechend eingruppiert, Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.

Sind denn hier die Spielregeln so anders als bei weniger tariflich regulierten Arbeitgebern?

Man schließt einen Arbeitsvertrag. Über das Entgelt (hier in Form der Stufen) ist zu verhandeln. Vorher.
Man erhält Aufgaben übertragen (idealerweise mit einer Tätigkeitsdarstellung). Der direkte Chef will natürlich immer mehr, als für was man eingestellt ist. --> Verhandeln um mehr Geld (hier Übertragung höherwertiger Tätigkeiten) oder nur das tun, für was man eingestellt ist.

Vergleiche mit anderen sind immer recht schwierig, auch wenn zwei (in der Realität) das gleiche tun, muss dies nicht den (eingruppierungsrelevanten) übertragenen Tätigkeiten entsprechen.

Spid

Zumeist schließt man Arbeitsverträge nicht derart, als daß die auszuübende Tätigkeit so konkret festgelegt ist, daß außerhalb eines strengen Tarifregimes eine Steigerung in einem gewissen Umfange nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt wäre.

RsQ

Zitat von: Organisator in 23.07.2019 15:40
Man schließt einen Arbeitsvertrag. Über das Entgelt (hier in Form der Stufen) ist zu verhandeln.
Oben ist von einem Vorstellungsgespräch die Rede. Ich persönlich würde diese Verhandlung aber eher danach setzen (also in den Dialog mit der Personalabteilung vor Vertragsunterschrift) - also dann, wenn der AG ein konkretes Stellenangebot macht. Wenn er von mir überzeugt ist und im VG die Einstufung noch kein Thema war, wird er doch im Blick haben, dass man nicht (immer) bei Stufe 1 starten wollen wird?!?

Spid

Wenn jemand nicht bei Stufe 1 starten wollen wird und kein Anspruch auf eine höhere Stufe besteht, muß derjenige auch den Mund aufmachen und sagen, was er will.

RsQ

Ja, richtig! Dann liegt es dann im individuellen Ermessen, ob man das (besser) im Vorstellungsgespräch macht - oder danach (vor Vertragsunterschrift).

Spid

Der TE ist ausweislich der Sachverhaltsschilderung im öD beschäftigt. Mithin wird er mutmaßlich den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben haben.

Bastel

Zitat von: RsQ in 23.07.2019 16:45
Ja, richtig! Dann liegt es dann im individuellen Ermessen, ob man das (besser) im Vorstellungsgespräch macht - oder danach (vor Vertragsunterschrift).

In der Regel wird man bei der Zusage ja direkt angerufen. Sollte man dann am besten mit dem Personaler das ganze besprechen oder schon während des Vorstellungsgespräches vor versammelter Mannschaft...

Ich hab demnächst nämlich auch ein Gespräch und die Stufe 1 kommt definitiv nicht in frage.

RsQ

Zitat von: Bastel in 23.07.2019 17:51
In der Regel wird man bei der Zusage ja direkt angerufen. Sollte man dann am besten mit dem Personaler das ganze besprechen oder schon während des Vorstellungsgespräches vor versammelter Mannschaft ...
Also ich würde das definitiv erst im "Fast-Zusage-Gespräch" mit dem Personaler machen. Andere machen's anders ...

Gemeindefuzzi

Zitat von: RsQ in 23.07.2019 20:09
Zitat von: Bastel in 23.07.2019 17:51
In der Regel wird man bei der Zusage ja direkt angerufen. Sollte man dann am besten mit dem Personaler das ganze besprechen oder schon während des Vorstellungsgespräches vor versammelter Mannschaft ...
Also ich würde das definitiv erst im "Fast-Zusage-Gespräch" mit dem Personaler machen. Andere machen's anders ...

Das Problem bei einem solchen Vorgehen ist aber, dass "der Personaler" dann in der Regel wieder Rücksprache halten muss.
Ich kenne das so, dass man im Anschluss an ein Vorstellungsgespräch zusammen bleibt und dann auch sofort eine Entscheidung fällt.
Das sieht dann in Etwa so aus, dass zwei bis drei Bewerber (falls es nicht Ingenieure oder ITler sind, da bleibt meist nur einer, oder gar keiner) ausgewählt werden und eine Rangfolge gebildet wird. Entscheidend für diese Rangfolge sind die Ergebnisse der Vorstellungsgespräche.

Kommt jetzt der erste der Rangfolge im Nachhinein mit "Nachverhandlungen" kann es durchaus passieren, dass die Personalabteilung den zweiten der Rangfolge nimmt. Ansonsten müsste man ja alle Teilnehmer dieser Gespräche wieder kontaktieren und den "neuen" Sachverhalt abklären.
Deshalb bildet man ja solche Rangfolgen. Um bei Änderungen bei den Bewerbern einfach den nächsten nehmen zu können....

Ergo: ich (ganz persönlich), würde solche Sachverhalte IMMER im Vorstellungsgespräch klären.

RsQ

Gibt es denn intern i.d.R. die Orientierung, im Zweifel den "billigeren" Kandidaten zu nehmen? Gerade in Bereichen, wo nur wenige mit Stufe 1 starten, muss der AG doch sowieso davon ausgehen, dass er Leute mit Stufe 3 nehmen wird. Und wenn ein Kandidat per Qualifikation und Eindruck im VG auf Platz 1 landet ... würde man dann doch Kandidat 2 nehmen, um 1-2 Jahre (bis zu dessen Stufenaufstieg) ein paar Tausend Euro zu sparen? Hmm ...

Gemeindefuzzi

Zitat von: RsQ in 24.07.2019 10:09
Gibt es denn intern i.d.R. die Orientierung, im Zweifel den "billigeren" Kandidaten zu nehmen? Gerade in Bereichen, wo nur wenige mit Stufe 1 starten, muss der AG doch sowieso davon ausgehen, dass er Leute mit Stufe 3 nehmen wird. Und wenn ein Kandidat per Qualifikation und Eindruck im VG auf Platz 1 landet ... würde man dann doch Kandidat 2 nehmen, um 1-2 Jahre (bis zu dessen Stufenaufstieg) ein paar Tausend Euro zu sparen? Hmm ...

Das kommt auf den Bedarf an dieser Stelle an. Aber wenn alles im Vorstellungsgespräch besprochen wurde, hätte der "Nachverhandler" eher schlechte Karten.

Bastel

Per se hätte dann die Verhandlung bzw. die Forderung schon Einfluss auf das Ranking. Die Frage wäre halt, in wie fern die Stufe dann das Ranking beeinflusst.

Hier kommt dann wieder Angebot und Nachfrage zum tragen.

WasDennNun

Zitat von: Bastel in 24.07.2019 12:17
Per se hätte dann die Verhandlung bzw. die Forderung schon Einfluss auf das Ranking. Die Frage wäre halt, in wie fern die Stufe dann das Ranking beeinflusst.

Hier kommt dann wieder Angebot und Nachfrage zum tragen.
Bei uns ist der Einfluss gering. Der Beste ist der beste (auch wenn er Stufe X will) und wenn es zwei (annähernd) gleich gute gibt, dann wird erst geschaut wer ist der günstigere.