Dienstvereinbarung Gleitzeit

Begonnen von Moin, 06.08.2019 11:19

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Moin

Moin moin!

Ich las im Fred zur Sommerhitze gerade von Gleitzeitrahmen von 6 - 22 Uhr oder noch flexibler. Finde ich super, will ich auch:
Unsere (kleine Stadt in SH) Dienstvereinbarung zur Gleitzeit wird gerade überarbeitet und der Rahmen verkürzt, weil es in § 6 Abs. 7 heißt: Rahmenzeit von bis zu 12 Stunden in der Zeit von 6 - 20 Uhr. Demnach darf der Arbeitszeitrahmen doch nur 12 Stunden betragen, oder? Also 6 - 18 Uhr, 7 - 19 Uhr, 8 - 20 Uhr, aber nicht 6 - 19 Uhr. Oder lese/interpretiere ich den TVöD falsch?

Gruß aus dem Norden!

Spid

Ich halte die PE zu §6 für sehr eindeutig.

Moin

Sehr guter Hinweis... Danke.

Also kann von Abs. 7 durch DV abgewichen werden, wenn die Regelungen des ArbZG eingehalten werden, richtig?

Spid

Gleitzeitregelungen sind unabhängig von den im TVöD geregelten Arbeitszeitmodellen der täglichen Rahmenzeit und des wöchentlichen Arbeitszeitkorridors. Sie werden durch diese Arbeitszeitmodelle in keiner Weise eingeschränkt.