Resturlaub Kündigung

Begonnen von Tina, 08.08.2019 05:46

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Tina

Guten Tag,
angenommen ein AN (33 Tage Urlaubsanspruch) kündigt sein Arbeitsverhältnis zum 30.11.
Stehen hier die gesamten 33 Tage Urlaub zu, oder verringert es sich anteilig um 1/12?

LG, Tina

Lars73

Der Urlaubsabspruch verringert sich um 1/12. Das genaue Ergebnis könnte davon abhängen weshalb ein Anspruch auf 33 Tage (und nicht 30) besteht. Ergänzend noch der Hinweis, dass beim aktuellen Arbeitgeber bei Ausscheiden zum 30.11  kein Anspruch auf Jahressonderzahlung besteht.

Bastel

Der TE hätte dann ja rechnerisch auf 30,25 Tage Urlaubsanspruch -> 30,5 Tage.
Wenn er bei einem neuen AG mit den gleichen Konditionen anfängt bekäme er für Dezember 2,75-> 3 Urlaubstage oder?

Tina

Moin,
die Regelung mit der Jahressonderzahlung ist dem betreffenden AN bekannt und der nächste "Brötchengeber" wird die DRV ;-)
Es gibt aber unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Urlaubsanspruchs, da die Kündigung nach dem 01.07. erfolgt. Man hat dann ja einen Anspruch auf den vollen Mindesturlaub. Meiner Meinung bezieht sich das auf die 20 Tage nach BUrlG, andere beziehen es aber auf den vollen tariflichen Anspruch mit 33 Tagen.

Müssen also nach der 1/12 Regelung die 30,5 Tage oder die vollen 33 Tage gewährt werden?

LG, Tina

Tina

Zitat von: Lars73 in 08.08.2019 06:19
Der Urlaubsabspruch verringert sich um 1/12. Das genaue Ergebnis könnte davon abhängen weshalb ein Anspruch auf 33 Tage (und nicht 30) besteht. Ergänzend noch der Hinweis, dass beim aktuellen Arbeitgeber bei Ausscheiden zum 30.11  kein Anspruch auf Jahressonderzahlung besteht.

Die 33 Tage kommen noch aus der BAT Überleitung von 2005.

Lars73

30.25 und damit 30 Tage Urlaubsanspruch.

Tina


Tina


...und wenn im Arbeitsvertrag 33 Tage stehen?

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/14/resturlaub-bei-kundigung/

Hieraus geht hervor, dass Anspruch auf 33 Tage gerechtfertigt wäre.
:o

Spid

Nein, das geht daraus nicht hervor.

Tina

Zitat von: Spid in 08.08.2019 09:57
Nein, das geht daraus nicht hervor.
Ok, also anteilig der tarifliche Urlaub nach 1/12 Regelung....also 30 Tage für 11 Monate.  :)