Höhergruppierungsantrag TVÖD VKA

Begonnen von SDJ, 12.08.2019 11:21

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SDJ

Mahlzeit zusammen,

mein Kollege (selbe Tätigkeiten) und ich haben im Jahre 2017 einen Antrag auf Überprüfung unserer Stelle gestellt.

Zu diesem Antrag haben wir heute das erste mal eine Rückmeldung erhalten mit dem Hinweis, dass die Prüfung unserer Anträge noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ist es in Ordnung wenn der Arbeitgeber sich für die Prüfung 2 Jahre (und mehr) zeit lässt?
Gibt es andere Möglichkeiten, außer Abwarten, wie mit der Situation umgegangen werden kann?

Vorab vielen Dank!

Liebe Grüße

S.

Spid

Ein Antrag auf Überprüfung Eurer Stelle ist völlig unbeachtlich und bedurfte nicht einmal der Kenntnisnahme geschweige denn der Bearbeitung durch den Arbeitgeber.

SDJ

Gilt das genauso für Höhergruppierungsanträge aufgrund der (damals neuen) EGO?


SDJ

Okay vielen Dank für die Antwort.

Genau diese Anträge meinte ich im ersten Post.

Spid

Ein Antrag nach §29b TVÜ-VKA wirkte unmittelbar mit Rückwirkung auf den 01.01.2017, soll heißen mit Stellung des Antrages trat dessen Wirkung in Form der Höhergruppierung zum 01.01.17 ein, dem AG kam keine Entscheidung zu. Aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist wird ein Großteil der aus der Höhergruppierung resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bereits entfallen sein. So Ihr 2017 jedoch einen "Antrag auf Überprüfung [Eurer] Stelle" gestellt hat und sich nicht daraus ergibt, daß stattdessen ein Antrag auf Höhergruppierung gemeint war, kann es durchaus auch sein, daß Ihr keinen  Antrag nach §29b TVÜ-VKA gestellt habt und aufgrund von Fristablauf die Stellung eines solchen nicht mehr möglich ist.

SDJ

Mein Arbeitgeber schreibt wörtlich:

"Sie haben im Rahmen der neuen Entgeltordnung zum TVöD VKA einen Antrag auf bewertungsrechtliche Überprüfung Ihrer Stelle gestellt.

Die Prüfung Ihres Antrags wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen"

Was genau meinen Sie mit der tariflichen Ausschlussfrist?


Spid

Was der AG an Unfug schreibt, ist dahingehend unbeachtlich, es kommt auf den Inhalt Eures Antrags an.

Die tarifliche Ausschlußfrist ergibt sich aus §37 Abs. 1 TVÖD und regelt den Verfall von Ansprüchen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht wurden.

SDJ

Jetzt ist der Groschen gefallen.

Die Geltendmachung der Ansprüche haben wir am 13.03.2018 gestellt. Die Bestätigung unserer Personalabteilung über den Erhalt der Geltendmachung liegt ebenfalls vor.

Spid

Handelt es sich tatsächlich um eine Geltendmachung von Ansprüchen, also um eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Arbeitgeber unter hinreichend präziser Angabe der Höhe der Forderung? Oder war das lediglich Euer Antrag, von dem wir noch nicht wissen, ob es ein Antrag auf Höhergruppierung war?

SDJ

Wortlaut der entsprechenden Geltendmachung:

"mit Datum vom 05.12.2017 (Eingangsbestätigung: 07.12.2017)  habe ich meine Höhergruppierung nach § 29b Absatz 1 TVÜ-VKA aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA zum 1.Januar 2017 in die Entgeltgruppe 10 beantragt.
Bisher haben Sie über meinen Antrag noch nicht entschieden. Ich mache deshalb hiermit meinen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen der Entgeltgruppe 9b, nach der ich zurzeit Entgelt erhalte, und der von mir beantragten Entgeltgruppe 10 seit dem 1. Januar 2017 geltend.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Geltendmachung."

Spid

Dem AG kommt beim Antrag nach §29b TVÜ-VKA keine Entscheidung zu, zudem fehlt der Hinweis, daß man davon ausgehe, der AG könne die Berechnung der Forderung aus den Angaben selbst vornehmen. Letzteres könnte u.U. ein Problem darstellen, weil das BAG in seiner Rechtsprechung den Hinweis für erforderlich hielt, um eine hinreichend konkrete Bezifferung der Forderung zu bejahen. Sofern der AG jedoch eine Geltendmachung der Ansprüche bestätigt hat, sehe ich das Risiko, daß die Ausschlußfrist nicht unterbrochen wurde, für als eher gering an. Also fast alles richtig gemacht, einer Eingruppierungsfeststellungs- und Lohnklage steht also nichts im Wege.

SDJ

Sehr vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

Viele Grüße,

S.