[Allg] Vereidigung als Beamter

Begonnen von anonym99, 13.08.2019 20:12

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anonym99

Hallo!
Kann mir jemand beanworten, wie genau die Vereidigung als Beamter (Anwärter) abläuft und wie es ist, wenn man aus Glaubensgründen statt "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" sprechen möchte?

(§48 Abs. 3 LBG: Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können anstelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.)
Vielen Dank Smile

Houana

Eine langweilige Formalie, bei der Du wahlweise das eine oder andere Sprüchlein aufsagst. Unterschrift auf Niederschrift. Fertig in insg. 2 Minuten.

anonym99

Zitat von: Houana in 13.08.2019 20:28
Eine langweilige Formalie, bei der Du wahlweise das eine oder andere Sprüchlein aufsagst. Unterschrift auf Niederschrift. Fertig in insg. 2 Minuten.

Vielen Dank :)

heidi80

Zitat von: Houana in 13.08.2019 20:28Fertig in insg. 2 Minuten.
... in den zwei Minuten habt ihr aber auch schon mit nem Gläschen Sekt angestoßen  ;D ;D gefühlt ging das bei mir damals binnen Sekunden über die Bühne.

egotrip

Ich meine, da wäre grade ein Fehler,...

"Ich schwöre" heißt es immer, aus Glaubensgründen kann man jedoch auf die Formel "So wahr mir Gott helfe" verzichten.

Aber ein Wechsel von Schwören auf Geloben ist mir nicht bekannt.

Bei mir ist das jedoch auch schon viele Monde her....

Damals hieß es noch, das ein Schwur bindend sei, andere sog. "Beteuerungsformeln" jedoch keine bindende Wirkung hätten.
Dann könnte man auch sagen "Ich verspreche", "ich vermute", "ich versuche",....

Und meine persönliche Meinung:

Als Beamter sollte man dann auch schon hinter dem stehen, was man künftig machen will, da sollte ein Schwur dann nicht schwer über die Lippen gehen...


Skedee Wedee

Zitat von: egotrip in 19.08.2019 18:52
"Ich schwöre" heißt es immer, aus Glaubensgründen kann man jedoch auf die Formel "So wahr mir Gott helfe" verzichten.

Das ist so nicht richtig. In BW ist der Eid in § 47 LBG geregelt, in RP in § 51 LBG... Beamtinnen und Beamte, die erklären, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, können anstelle der Worte ,,Ich schwöre" die Worte ,,Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

Das kam bei unserer Verbeamtung damals häufig vor, denn viele Beamte beriefen sich auf die Trennung von Kirche und Staat. Warum soll man dann auf Gottes Hilfe bei der Ausübung des Amtes hoffen? Bei Kirchenbeamten nachvollziehbar, ansonsten überflüssiger Mumpitz.

RsQ

Ist "schwören" etwas mit Glaubens-/Religionskontext? Das ist mir neu.

Spid

Es gibt diverse Glaubensbekenntnisse, die einen Eid oder Schwur für unvereinbar mit sich halten, z.b. die ,,Gläubigen Christen".

FalconeNRW

@Spid: Richtig... meines Erachtens ist das auch bei den Zeugen Jehovas z.B. problematisch.

was_guckst_du

...ich weiß nicht, ob die überhaupt mit dem "Teufelszeug" PC arbeiten dürfen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

Wieso? sind doch keine Amische  ::)