Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung

Begonnen von Energineer, 19.08.2019 10:15

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Energineer


MrRossi

Kurze Frage:
Was automatisierst du den ständig für Anlagen?

Laemat

Dann wird die die Personalabteilung sagen, der Maurer hat dort ein Loch in der Wand gelassen.

Der öD ist sehr dickfällig, erpressen lässt er sich schon einmal garnicht, egal was für ein Überflieger du bist...das merkst du sicher auch noch.

Ich mein Airbus oder Cern suchen auch ab und zu Leute.

WasDennNun

Zitat von: Laemat am 20.08.2019 08:01
Dann wird die die Personalabteilung sagen, der Maurer hat dort ein Loch in der Wand gelassen.

Der öD ist sehr dickfällig, erpressen lässt er sich schon einmal garnicht, egal was für ein Überflieger du bist...das merkst du sicher auch noch.
Es gibt inzwischen einen Teil im öD der läst sich zwar nicht erpressen, der sorgt aber dafür, dass die Menschen die gewillt sind im öD zu bleiben auch eine dem pW angemessene Bezahlung erhalten.
Natürlich nur unter Ausnutzung der tariflichen Möglichkeiten, sofern notwendig.
Manchmal auch durch Übertragung von Tätigkeiten, die dann nicht ausgeübt werden.
Man könnte auch sagen, der für den AN positive Fall, dass man nicht nach seinen ausgeübten Tätigkeiten bezahlt wird, sondern nach seinen auszuübenden.

Laemat

Echt? Nicht bei uns, hier wird maximal gefragt welches Datum auf dem Aufhebungsvertrag stehen soll.

Spid

Zitat von: WasDennNun am 20.08.2019 10:06
Zitat von: Laemat am 20.08.2019 08:01
Dann wird die die Personalabteilung sagen, der Maurer hat dort ein Loch in der Wand gelassen.

Der öD ist sehr dickfällig, erpressen lässt er sich schon einmal garnicht, egal was für ein Überflieger du bist...das merkst du sicher auch noch.
Es gibt inzwischen einen Teil im öD der läst sich zwar nicht erpressen, der sorgt aber dafür, dass die Menschen die gewillt sind im öD zu bleiben auch eine dem pW angemessene Bezahlung erhalten.
Natürlich nur unter Ausnutzung der tariflichen Möglichkeiten, sofern notwendig.
Manchmal auch durch Übertragung von Tätigkeiten, die dann nicht ausgeübt werden.
Man könnte auch sagen, der für den AN positive Fall, dass man nicht nach seinen ausgeübten Tätigkeiten bezahlt wird, sondern nach seinen auszuübenden.

Es ist ein Unterschied, ob man sagt, unter E12 macht man es nicht, oder sich entblödet zu behaupten, ohne irgendwelche Kenntnisse des Tarifrechts und ohne daß sich auch nur der Hinweis darauf ergäbe, die auszubende Tätigkeit entspreche der E12.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 20.08.2019 10:24
Es ist ein Unterschied, ob man sagt, unter E12 macht man es nicht, oder sich entblödet zu behaupten, ohne irgendwelche Kenntnisse des Tarifrechts und ohne daß sich auch nur der Hinweis darauf ergäbe, die auszubende Tätigkeit entspreche der E12.
Jipp, und es scheint ja so, dass dem TE das Tarifgefüge schnuppe ist und er stumpf mehr Geld will, weil er der Meinung ist, dass er es Wert ist, es zu bekommen. Unabhängig davon ob die Tarifparteien auch der Meinung sind.

WasDennNun

Zitat von: Laemat am 20.08.2019 10:20
Echt? Nicht bei uns, hier wird maximal gefragt welches Datum auf dem Aufhebungsvertrag stehen soll.
Ist in Ordnung und legitim.
Aber echte Leistungsträger in den "Mangelberufen" habt ihr nicht mehr viele in euren Reihen, oder?

Laemat

Jetzt muss ich schmunzeln :)

Seit wann wird im öD nach Leistung bezahlt?



WasDennNun

Zitat von: Laemat am 20.08.2019 13:32
Seit wann wird im öD nach Leistung bezahlt?
Seid dem es Bereiche im öD gibt, in denen erkannt wurde, dass Leistung was wert ist und ein Mehrwert für den öD produziert. Und es Entscheidungsträger gibt, die es sich nciht leisten wohlen auf die Arbeitsleistung guter Mitarbeiter zu verzichten.

Aber das ist nichts neues, gab es schon immer.

yamato

Ich verstehe das Problem nicht, wenn der TE der Meinung ist seine jetzige Tätigkeit entspricht in den Anforderungen und Tätigkeiten der E12 dann soll er den unbefristeten Vertrag unterschreiben und danach eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Wenn er Recht hat gut, wenn nicht halten sich die Gerichtskosten in der ersten Instanz in Grenzen, obwohl natürlich ein fachlich versierter Anwalt zu empfehlen wäre, der dann doch wieder was kostet.

WasDennNun

Zitat von: yamato am 21.08.2019 06:42
Ich verstehe das Problem nicht, wenn der TE der Meinung ist seine jetzige Tätigkeit entspricht in den Anforderungen und Tätigkeiten der E12 dann soll er den unbefristeten Vertrag unterschreiben und danach eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Und was wenn der TE keine Ahnung hat, ob seine auszuübenden Tätigkeiten der E12 entsprechen?
Oder wenn er glaubt das seine ausgeübten Tätigkeiten der E12 entsprechen, nicht aber seine auszuübenden?

Dann läuft dein Tipp ins Leere.

Spid

Was heißt da ,,wenn"? Der Schluß, daß er keine Ahnung hat, ist angesichts seiner Ausführungen zwingend.

WasDennNun

Ich kann nur den Schluss ziehen, dass er keine Ahnung hatte. Aber vielleicht hast du ja mehr Informationen über seinen aktuellen Wissensstand.

Spid

Gibt irgendetwas Anlaß zu der Vermutung, daß der TE aka das bockige Kind, das offenkundig ein Übermaß an positiver Bestätigung erhalten hat, irgendetwas getan hätte, um etwas an seinem Wissensstand zu ändern? So lange es diesen Anlaß nicht gibt, muß der Wissensstand als unverändert gelten.