TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile

Begonnen von mindsetter, 21.08.2019 11:58

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mindsetter

Hallo Alle,

ich soll zum 1.11. von E11 /4 in E13/3 höhergruppiert werden. Ist es richtig, dass dadurch die Jahressonderzahlung "nur" noch 50% beträgt und die Berechnungsgrundlage das E11 Gehalt ist - also erst mal ein "Verlust" von ca 600 Euro JSZ entstehen würde?

Dies wäre ja dann der ungünstigste Zeitpunkt für eine Höhergruppierung und ich sollte da nochmal nachfragen, ob diese nicht am 1.12. stattfinden könnte :-)

Chrilleger

Mein Mitleid hast Du.............................................................................................................................nicht 8)

heidi80

Also wenn ich die Kommentierung fix überfliege...

Zitat1. Bemessungssatz
20. Der Bemessungssatz ist nach Entgeltgruppen gestaffelt ( § 20 Abs. 2 Satz 1 ).

Er bestimmt sich nach der Entgeltgruppe des Beschäftigten am 1.9. des betreffenden Kalenderjahres ( § 20 Abs. 3 Satz 2 ). Bei einer Einstellung nach dem 1.9. kommt es auf die Entgeltgruppe des Beschäftigten am Tag der Einstellung an ( § 20 Abs. 3 Satz 3 , 2. Halbsatz).
   
Änderungen der Eingruppierung vor oder nach diesem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um die rückwirkende Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung aufgrund der geltenden Tarifautomatik ( § 12 Abs. 1 Satz 3 ).

Spid

Eben, §20 Abs. 3 Satz 2 TV-L ist doch eindeutig.

lowsounder

Dazu hätt ich auch mal eine Frage:

Man kommt ja von der 11/4 in die 12/3 und erhält dann die 11/4+180€
Dann geht es ja weiter von der 12/3 in die 13/3.

Wie verhält es sich dann mit dem Garantiebetrag? Bekommt man weiter die 11/4+180€?

Wenn man in der 12/3 mit dem Garantiebetrag von der 11/4 ist, bekommt man ja auch mehr als man in der 13/3 bekommt. Müsste man dann nicht in die 13/4 kommen oder zählt da dann der Garantiebetrag nicht mit rein?

Spid

Der Garantiebetrag ist für die Stufenzuordnung unbeachtlich. Er wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, sofern dieser geringer ist als der Garantiebetrag.

heidi80

Ich hab dein Problem irgendwie nicht verstanden  ???

Zitat von: lowsounder in 21.08.2019 12:11
Man kommt ja von der 11/4 in die 12/3 und erhält dann die 11/4+180€
Japp.

Zitat von: lowsounder in 21.08.2019 12:11
Dann geht es ja weiter von der 12/3 in die 13/3.

Wie verhält es sich dann mit dem Garantiebetrag? Bekommt man weiter die 11/4+180€?
Japp, da 11/4 + 180€ > 13/3

Zitat von: lowsounder in 21.08.2019 12:11
Wenn man in der 12/3 mit dem Garantiebetrag von der 11/4 ist, bekommt man ja auch mehr als man in der 13/3 bekommt. Müsste man dann nicht in die 13/4 kommen oder zählt da dann der Garantiebetrag nicht mit rein?
Ich verstehe nicht, was hier der Gedanke hinter der Frage ist.
Du erhälst so lange die 11/4 + 180€, bis du mit der E13 und entsprechender Stufe eben finanziell über 11/4 + 180€ liegst. Das wäre dann mit Erreichen der 13/4 so. Wenn du die 13/4 dann erreicht hast, bekommst du nicht mehr 11/4 + 180€, sondern 13/4.

War das die Frage/dein Problem?!?

Wastelandwarrior

Nein. 11/4 > 12/3 >13/3 da 13/3 < 11/4 +180 wird hier Garantiebetrag gezahlt. Sieh auch Spids Beitrag.

heidi80

Na hab ich doch auch geschrieben  ;D Es wird so lange 11/4 + 180€ gezahlt, bis die E13 in der Stufe mehr bringt, als eben 11/4 + 180€. Und das erreicht man erst mit der 13/4.


Doppelkeks

Zitat von: Corsi in 26.08.2019 09:59
Zitat von: lowsounder in 21.08.2019 12:11
Dazu hätt ich auch mal eine Frage:

Hier ist es wunderbar erklärt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?

"Überleitungstabelle E 9a - ehem. Angestelltenbereich aus BAT"
E 9 Stufe 3, 2. Jahr   3.172,55   E 9a Stufe 4, 2. Jahr   3.272,55 (+3,15% = 100 €)
"Überleitungstabelle E 9a - ehem. Arbeiterbereich aus MTArb"
E 9 Stufe 3, 2. Jahr   3.172,55   E 9a Stufe 3, 2. Jahr   3.177,31+Zulage [Zulage nach Stufe 4] (+3,15% = 100 €)

dort gibt es ja erhebliche Unterschiede.

TV-Ler

Zitat von: Doppelkeks in 28.08.2019 11:17
Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
Wie meinen?

Doppelkeks

Zitat von: TV-Ler in 28.08.2019 11:22
Zitat von: Doppelkeks in 28.08.2019 11:17
Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
Wie meinen?

Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle eingestuft bin bzw.übergeleitet werde. Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr

lowsounder

Ich glaub du hast dich im Thread verklickt :D

Doppelkeks

Zitat von: lowsounder in 28.08.2019 12:55
Ich glaub du hast dich im Thread verklickt :D

Ja das stimmt ich bezog mich auf die kommende Überleitung, hier geht es ja um Höhergruppeierung.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Ich schreib es in den Thread "Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k" danke!