Stufenlaufzeit Elternzeit

Begonnen von Eisbaer1984, 27.08.2019 21:52

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Eisbaer1984

Mir ist bekannt, dass die Elternzeit für die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird.
Wie sieht es aber aus, wenn ich während des Mutterschutzes (freiwillig) und während der Elternzeit der gleichen Tätigkeit auf 450€-Basis im gleichen Unternehmen nachgegangen bin? Zählt das auch nicht dazu, weil es ja quasi ein anderer Arbeitsvertrag ist?

Spid

Besteht beiderseitige Tarifbindung? War die Tätigkeit, der Du nachgegangen bist, auch die auszuübende Tätigkeit?

Lars73

Wurde während der Elterzeit nach gleicher Entgeltgruppe bezahlt?

Eisbaer1984

Wir sind angelehnt an den TvöD.
Die Tätigkeit während der Elternzeit war die Gleiche, wie sonst auch, aber ich war auf Minijobs-Basis angestellt.

Lars73

Auch beim Minijob kann man ganz normal eine Eingruppierung vornehmen. Wenn dies aber nicht der Fall war ist die formale Voraussetzung für das Weiterlaufen der Stufenlaufzeit m.E. nicht gegeben.

Eisbaer1984

Das war mir nicht bekannt. Pech für mich, schön für den Arbeitgeber.
Danke für die Rückmeldung.