neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a

Begonnen von Okidoki, 27.08.2019 12:55

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Lars73

@Okidoki
Ihr redet nicht von verschiedenen Dingen. Spid beschreibt den Vorgang rechtlich korrekt und du halt nicht. Die korrekte Verständnis der Eingruppierung als etwas völlig objektives ist wegend es damit verbundenen Rechtsfolgen ganz erhablich. Deshalb betongt Spid dies regelmäßig.

Wie schon beschrieben ist der Kern der Bildung der Arbeitsvorgänge unter RN 25 des Urteils beschrieben.

Das Urteil hat deutlich gemacht, dass Teilschritte etc. nicht nur deshalb in getrennte Arbeitsvorgänge zugeordnet werden könnne, weil sie verschiedene Wertigkeiten haben. Getrennte Arbeitsvorgänge müssen im Kontext hier organisatorisch getrennt sein. Insbesondere muss am Anfang der Bearbeitung klar sein welcher Arbeitsvorgang es ist. Es reicht nicht, dass sich erst im Rahmen der Bearbeitung die Wertigkeit heraustellt.

Okidoki

Ok danke. Der letzte Absatz hat mir geholfen. Ich werde mir dazu RN25 des Urteils heraussuchen. Lg


nichts_tun

Zitat von: Okidoki in 27.08.2019 17:59
Ok danke. Der letzte Absatz hat mir geholfen. Ich werde mir dazu RN25 des Urteils heraussuchen. Lg

Zitat von: nichts_tun in 27.08.2019 17:06
Lies dir doch bitte das Urteil ab Rn. 25 durch: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2018-2&nr=20285&pos=1&anz=22

Die Bildung der Arbeitsvorgänge ist entscheidungserheblich, nicht die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal.

Bitte schön.

Wastelandwarrior

Nein. Spids Blickwinkel ist nur der eines Roboters. :D Die Eingruppierung IST tatsächlich vom Konstrukt her immer richtig, weil sie das Ergebnis der tariflichen Regelungen ist. Das BAG hat hier in der praktischen Umsetzung einen Fehler auf der Arbeitgeberseite erkannt und sie deshalb korrigiert. Die Kläger wurden "korrigierend eingruppiert". Das fühlt sich zwar wie eine Höhergruppierung an, rechtlich ist es aber jetzt die "richtige" vorher war sie nach Ansicht des BAG "irrtümlich". Die Rechtsfolge im entschiedenen Fall ist, dass das Arbeitsverhältnis so zu stellen ist, als ob es von Anfang an richtig gewesen wäre. Sprich alle Erfahrungszeiten laufen nun von Anfang an in der richtigen Entgeltgruppe, was faktisch auf Stufengleichheit hinausläuft. Lediglich die finanziellen Ansprüche unterliegen der Ausschlussfrist aus § 37 TVöD und müssen nur 6 Monate rückwirkend ab Geltendmachung nachgezahlt werden.

Es laufen derzeit mehrere Verfahren auf LAG-Ebene. Die direkte Übertragung der Entscheidung für die Bundesjustiz auf die Landesjustiz scheidet formal schon wegen der unterschiedlichen Aufbau- und Ablauforganisation aus.

Okidoki

Dankeschön! Fühlte sich tatsächlich robotermäßig an. Sorry 🙈

Okidoki


Spid

Nein, wurden sie nicht. Du scheinst es immer noch nicht zu verstehen.

Okidoki

Habe wiedergegeben was Verdi schreibt. Gelesen?

Spid

Warum sollte ein auch nur halbwegs verständiger Mensch lesen, was Verdi schreibt? Da sind Klosprüche nicht nur unterhaltsamer, die Wahrscheinlichkeit, daß auf einer Klowand ein tariflicher Sachverhalt zutreffend wiedergegeben wird, ist ungleich größer als bei Verdi.

Okidoki

Ich bin also nicht mal halbwegs verständig. Bitte kommentier in Zukunft keinen Beitrag mehr von mir. Danke


Jürgen173

Ich finde den Streit um den Begriff ,,Höhergruppierung" sinnlos. Natürlich wurden die klagenden Kollegen im Erfolgsfall nicht in die E9a  höhergruppiert, sondern es wurde festgestellt, dass sie in der E9a eingruppiert sind.
Wichtiger scheint mir zu sein, dass die mittlerweile 4 Urteile der Arbeitsgerichte noch nicht rechtskräftig sind und daher noch keine Wirkung entfalten. Außerdem ist völlig offen, wie die Justizminister reagieren werden, wenn einzelne Urteile rechtskräftig werden.

Spid

Es handelt sich eben um einen rechtserheblichen Unterschied mit weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen. Es ist also höchst relevant - weshalb die Urteile der Arbeitsgerichte auch bei Rechtskraft die Eingruppierung der Betroffenen in keinster Weise berühren.

Jürgen173

Es ist ja richtig, dass sich an der Eingruppierung auch durch ein rechtskräftiges Urteil nichts ändert. Allerdings führt die Feststellung einer bestimmten Eingruppierung dazu, dass nach der festgestellten Eingruppierung Entgeld gezahlt wird. Deshalb sind die Urteile, wenn sie denn rechtskräftig werden, für die Betroffenen, auch wenn die Eingruppierung nicht berührt wird, wertvoll.

Spid

Das ist zwar zutreffend, berührt aber weder das Thema des Threads, in dem es ausweislich der vom TE gewählten Überschrfit um die Eingruppierung geht, noch hätte es eine unmittelbare Wirkung über die vier Betroffenen hinaus.