Kündigungsfrist TV-L

Begonnen von Panamera, 04.09.2019 10:00

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Panamera

Hallo zusammen,

ich würde mich bei der folgenden Frage bzgl. der Kündigungsfrist über eine Hilfestellung der zahlreichen Experten hier freuen  :)

Ich bin seit Beginn meines Berufslebens im öffentlichen Dienst, allerdings bei jeweils unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt. Die jeweils für mein Beschäftigungsverhältnis gültigen Tarifverträge waren.

1) VÖB-Tarif (Bundesverband öffentl. Banken);
2) TV-VKA und
3) TV-L (aktuelle Beschäftigung)

Im TV-L, §34 (3) ist geregelt, dass die Beschäftigungszeit bei allen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zur Berechnung der Kündigungsfrist herangezogen wird. Kann ich daher davon ausgehen, dass auch der VÖB-Tarif in die Berechnung mit einbezogen wird, obwohl dieser ja eine gewisse "Sonderstellung" gegenüber Kommunen, Land und Bund hat?

Bei mir würde das starke Auswirkungen haben (zwischen 6 Wochen und 6 Monaten zum Ende des Quartals) und wäre daher ganz interessant zu wissen.

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe :-)

Viele Grüße,
Panamera

Spid

Du irrst bei Deiner Prämisse. Es werden explizit nur §34 Abs. 3 Satz 1 und 2 TV-L für die Kündigungsfrist herangezogen.

Panamera

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Du hast recht, bei genauem nachlesen ist unter §34 Abs. 1 Satz 2 geregelt:

"Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit  nach Absatz 3, Satz 1 und 2 ..."

Bleibt die Frage, zu welchem Zweck §34 Abs. 3 Satz 3 und 4 dann hier überhaupt geregelt ist, wenn sich hieraus keine Auswirkungen auf die Kündigungsfrist ergeben?

Capo

Die Beschäftigungszeit ist nicht nur bei Kündigung relevant, und da kann es wichtig sein das Zeiten Anerkannt werden darum der Satz 3 und 4. Zum Beispiel Jubiläum.

Panamera

Mich hat es nur irritiert, dass diese Regelungen unter der Überschrift "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" zu finden sind, obwohl sie hierfür keine Auswirkung haben.

Auf jeden Fall ist meine Frage beantwortet - vielen Dank euch beiden.