Ordentliche Kündigung von Beschäftigten

Begonnen von Mask, 12.09.2019 16:35

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Mask

Hallo zusammen,

haben hier gerade eine Grundsatzdiskussion und wollten ein paar zusätzliche Meinungen einholen.

Eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung muss schriftlich erfolgen aber rechtlich nicht begründet werden. ( Dass die Gründe vorliegen  und im Ernstfall dem ArbG vorgelegt werden müssen, ist natürlich klar)

Nun sind wir uns uneinig, ob es dennoch besser seien könnte, eine Begründung in der schriftlichen Kündigung mit aufzunehmen oder ob das aus "prozesstaktischer" Sicht eher unklug wäre.

Wie wird das bei euch gehandhabt ?

VG
der Mask

Spid

Kündigung ohne Begründung, Klageerwiderung mit Hinweis, Begründung würde mündlich im Gütetermin erfolgen. Schafft wesentliche Vorteile im Gütetermin, weil der Kläger sich nicht gut vorbereiten kann.

Mask


dmmx

Ein AN mit Nerven muss dann wohl den Gütetermin ergebnislos verlaufen lassen, um sich bis zum Kammertermin besser vorbereiten zu können. Auch dann kann man ja noch Vergleichsbereitschaft signalisieren. Das kann man ja auch im Gütetermin so kommunizieren.