Wie lange kann sich AG zeitlassen für eine Umsetzung nach Auswahlverfahren

Begonnen von MAD, 01.10.2019 14:14

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MAD

Hallo Forum,
ich habe folgende Frage und vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Ich habe mich intern als Angestellter auf eine höherwertige Stelle beworben und habe das Auswahlverfahren gewonnen. Die Stelle war im Ausschreibungstext mit "wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ausgeschrieben. Die zu besetzende Stelle ist auch frei also nicht besetzt.

Wie lange kann sich der AG zeitlassen um mich auf die Stelle zu setzen. Derzeit warte ich schon mehr als zwei Monate und es passiert nichts. Gibt es eine Frist bis wann eine Umsetzung erfolgen muss? Immerhin geht es ja auch um finanzelle Nachteile  ;D




nichts_tun

Dir sollen andere, höherwertige, auszuübende Tätigkeiten übertragen werden. Zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, steht im Ermessen des AGs. Vermutlich soll ein Nachfolger für dich noch gefunden werden.

Welche finanziellen Nachteile drohen?

MAD

Auf der neuen Stelle werde ich höher eingruppiert. Da sehe ich schon finanzielle Einbußen

Chrille1507

Zitat von: MAD in 01.10.2019 14:34
Auf der neuen Stelle werde ich höher eingruppiert. Da sehe ich schon finanzielle Einbußen

Aber du übst die Tätigkeit ja noch nicht aus. Wie sollen Dir also finanzielle Einbußen entstehen?

MAD


dahofa

Zitat von: Chrille1507 in 01.10.2019 14:36
Zitat von: MAD in 01.10.2019 14:34
Auf der neuen Stelle werde ich höher eingruppiert. Da sehe ich schon finanzielle Einbußen

Aber du übst die Tätigkeit ja noch nicht aus. Wie sollen Dir also finanzielle Einbußen entstehen?
Also mir persönlich ist es schon lieber, eher früher als später höhergruppiert zu werden.

nichts_tun

Das mag sein, aber finanzielle Einbußen drohen deswegen nicht.