Kündigungsfristen

Begonnen von Philipp, 10.10.2019 08:22

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Philipp

Bevor ich da was falsches sage (hier kann ich leider niemanden fragen - da würde man sofort merken, dass ich mich woanders bewerbe):

Ich bin jetzt 3 Jahre und 6 Monate im ÖD angestellt. Meine Kündigungsfrist beträgt somit gemäß TVÖD 6 Wochen zum Quartalsende? Heißt, für eine neue Stelle ab 01.01. und Kündigung zum 31.12. müsste ich die Kündigung spätestens zum 19.11. schriftlich einreichen?

Und bei wem zählt der Eingang - direkter Vorgesetzter? Lasse ich mir das direkt quittieren? Oder muss die am 19.11. schon im Personalamt sein?

nichts_tun

Die Kündigung sollte bei demjenigen eingereicht werden, der zuständig für das Abbschließen von Arbeitsverträgen ist. Das dürfte im Regelfall die Personalverwaltung sein und nicht der unmittelbar Vorgesetzte.

Der 19.11. ist korrekt.

Dakmer

Ich hatte meinen Amtsleiter (Jurist) neulich zu Ähnlichem befragt hinsichtlich Frist und er sagte, das Schreiben muss beim Sachdienstleister eingehen. Das ist dann z. B. nicht der Amtsleiter oder Dezernent, sondern das Personalamt. Also auf dem Dienstweg gerechnet, dauert das einige Tage (oder Wochen...  ;).

Spid

Man ist nicht an den Dienstweg gebunden. Kündigungen adressiert man am besten an den im Arbeitsvertrag genannten AG.

Philipp

Alles klar. Also lieber noch ein paar Tage vorher per Einschreiben, oder Persönlich, gegen Bestätigung im Personalreferat abgeben.

Danke für den Hinweis !