Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

Begonnen von gillio, 25.09.2019 09:42

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gillio

Ich wurde 2016 mit E8 Stufe 3 eingestellt und wurde dann nach einem Jahr auf E9C Stufe 3 erhöht. fängt die Stufenlaufzeit dann von neuen an oder zählt das erste Jahr in E8 auch mit.

Spid

Die Stufenlaufzeit beginnt bei Höhergruppierung von vorn.

Markus16

Ich wollte nicht extra einen neuen thread aufmachen, daher benutze ich jetzt einfach mal diesen hier.

folgender sachverhalt:
ich bin seit 01.03.2018 in eg 11 stufe 3. die nächste stufe erreiche ich somit am 01.03.2021. Zur Zeit ist bei uns (selber arbeitgeber) eine für mich interessantere stelle ausgeschrieben. diese stelle ist ebenfalls nach eg 11 bewertet. der bisherige stelleninhaber geht zum 31.12.2019 in rente, die stelle soll zum 01.01.2020 neu besetzt werden. ich habe nun vor mich auf diese stelle zu bewerben.

frage:
fängt meine stufenlaufzeit bei erfolgreicher bewerbung am 01.01.2020 neu an zu laufen oder kann ich meine bisherige erfahrungszeit mitnehmen? der tvöd trifft leider nur aussagen zu höher- oder niedergruppierung.

viele grüße

Spid

Der TVÖD trifft sogar eine explizite und eindeutige Regelung dazu, wenn man in seiner Entgeltgruppe beim selben AG verbleibt, siehe §16 Abs. 3 TVÖD.

Markus16

danke für die schnelle antwort.

ich gehe davon aus, dass deine antwort mir weiterhelfen könnte, aber um meinem arbeitgeber antworten zu können, hab ich zur klarstellung noch eine anschlussfrage:
die begriffe "Einstellung" und "vorhergehendes Arbeitsverhältnis" in § 16 Abs. 3 tvöd passen nicht genau auf meine situation, da ich ja beim selben arbeitgeber weiterhin beschäftigt werde. ich wechsle nur den fachbereich/das amt.

Dieser absatz kann dennoch auf meine situation angewandt werden?

Spid

In der von mir genannten Norm geht es nicht um Einstellung.

Markus16

Zitat von: Skedee Wedee am 15.10.2019 11:24
Du bist aber schon in der Lage, einen Absatz 3 des § 16 TVöD-V zu finden, oder?

scheinbar hab ich auf die schnelle was altes gefunden... sorry. bei manchen themen ist man sich einfach unsicher, da fragt man dann lieber zweimal nach. jetzt macht auch die aussage sinn, dass der tvöd eine explizite und eindeutige regelung trifft.

danke für eure antworten.

Organisator

@ Markus

TVöD VKA, nicht TVöD Bund...

Skedee Wedee

Sorry, ich habe meine Nachricht auch gelöscht, da diese unhöflich gewesen ist. Im Eifer des Gefechts hast Du den 2a anstatt 3 genommen - kann passieren, daher nochmals sorry.

Markus16

Zitat von: Skedee Wedee am 15.10.2019 11:39
Sorry, ich habe meine Nachricht auch gelöscht, da diese unhöflich gewesen ist. Im Eifer des Gefechts hast Du den 2a anstatt 3 genommen - kann passieren, daher nochmals sorry.

jepp genau da war der fehler.  ;)