Bereich für TV-Autobahn eingerichtet

Begonnen von Admin, 22.07.2019 16:28

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alterschlingel


Lady Wilmore

Tja.
Nicht nur Bauprojekte werden teurer...
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/explodierende-beraterkosten-fuer-reform-der-autobahnverwaltung-16428093.html


Nur dreimal so teuer....
Da ist ja dann für viele Bauprojekte noch Luft nach oben.

TV-Ler


DiploMartin

Zitat von: Pan Tau am 05.10.2019 11:12

Etwas misstrauisch bin ich noch, weil explizit erwähnt wurde, dass "betriebsbedingte Kündigungen" nur bis zum 31.12.2025 ausgeschlossen werden. Ab 01.01.2026 wären sie mithin für die AGB anzuwenden. Welche Gefahren entstehen uns hieraus? Klar- sehr theoretisch gibt es die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch schon im ÖD- aber dort ist sie quasi nicht umsetzbar. Bei einer GmbH könnte das anders aussehen, wenn die Konjunktur den Bach herunter geht und das Geschäftsergebnis im roten Bereich liegt?!








DiploMartin

Gibt's dazu mittlerweile neue Informationen? Betroffen wären schließlich all diejenigen, die nicht von dem " besonderen Kündigungsschutz " abgesichert sind.

Danke im Voraus!

Spid

Zitat von: TV-Ler am 21.10.2019 12:05
@DiploMartin
Ja bitte?

Der hatte doch noch gar nichts geschrieben.

Spid

Zitat von: DiploMartin am 21.10.2019 12:09
Gibt's dazu mittlerweile neue Informationen? Betroffen wären schließlich all diejenigen, die nicht von dem " besonderen Kündigungsschutz " abgesichert sind.

Danke im Voraus!

Betriebsbedingte Kündigungen gibt es doch auch im öD - und zwar nicht als abstrakte Möglichkeit, sondern in alltäglicher Frequenz.

DiploMartin

Aber es muss doch einen Grund geben, weswegen es an eine Frist ( 2025 ) gebunden ist.

TV-Ler

Zitat von: Spid am 21.10.2019 12:09
Zitat von: TV-Ler am 21.10.2019 12:05
@DiploMartin
Ja bitte?

Der hatte doch noch gar nichts geschrieben.
Tja Spid, in diesem Punkt bin ich dir eindeutig überlegen!
Ich habe erahnt, das DiploMartin gleich etwas schreiben würde und habe schonmal vorsorglich nach, nein, vorgefragt  8)

Spid

Zitat von: DiploMartin am 21.10.2019 12:15
Aber es muss doch einen Grund geben, weswegen es an eine Frist ( 2025 ) gebunden ist.

Weil man nicht länger an den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gebunden sein möchte.

DiploMartin

Ich verstehe was Du mir sagen möchtest und stimme Dir zu. Natürlich soll es auch im öffentlichen Dienst solche Fälle geben, bei denen es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen mag. Allerdings stelle ich mir die Frage, wie man auf diese Art und Weise für jüngere Menschen attraktiv erscheinen will. Wer gibt was "Sicheres" auf, um 5 oder Jahre später auf der Straße stehen zu "können". Tue mir zur Zeit echt schwer mit der Entscheidung...

Spid

Die Beschäftigung im öD ist bei pauschaler Betrachtung nicht sicherer oder unsicherer als außerhalb.

WasDennNun

Aber für vile fühlt es sich sicherer an.... :-\

Pan Tau

Im Landesbetrieb Straßenbau NRW und dessen Vorgängerorganisationen hat es seit Gründung desselben kurz nach dem II. WK keine betriebsbedingten Kündigungen gegeben- so viel dazu! In den übrigen Bundesländern gilt sicher Gleiches!

Spid

Die Landesverwaltung NW - deren Teil ja der genannte Landesbetrieb ist - führt nach eigener Aussage keine Statistik über Kündigungsgründe oder -arten, weder für den Personalkörper des Landes insgesamt noch für Teile davon.