Jeder darf Bewerbungen einsehen? o_O

Begonnen von tschack, 22.10.2019 12:40

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Kaffeetassensucher

Soll der TE denn überhaupt "am Auswahlprozess beteiligt werden"?

Für mich liest sich das so, dass ihm jemand die Bewerbungen hingelegt und gesagt hat "schau dir dir mal an".

Was er weiterhin damit tun soll, wurde nicht gesagt. Von "Guck dir das mal an, haha, wie lustig, was für'n Clown!" über "Guck mal, so sehen Bewerbungen aus, das interessiert dich vielleicht" bis zu "Kannst du bei der Auswahl helfen?" kann das alles sein.

Der Sachverhaltsschilderung nach arbeitet der TE ja nicht in einem Bereich, der mit der Bewerberauswahl zu tun hat oder in einem, in dem zur Zeit neue Mitarbeiter gesucht werden.

Klar, wenn der AG sagt "He, du, herkommen, bei der Auswahl helfen!", dann will ich nicht anzweifeln, dass das zulässig ist. Aber so wie sich der Sachverhalt bisher liest, liest es sich, als würden die Bewerbungen da ähnlich der monatlichen Infopost, die bei uns im Referat regelmäßig herumgeht, von einem zum anderen weitergereicht.

Spid

Nichts in der Sachverhaltsschilderung deutet darauf hin, daß der AG den TE nicht am Auswahlprozess beteiligen möchte. Über die Intention des Auftrags an den TE gibt dieser keinen Hinweis. Es ist schließlich normal, daß der AG sich für den Auswahlprozess mangels eigener natürlicher Persönlichkeit seines Personals bedient.

maiklewa

Zitat von: Kaffeetassensucher in 23.10.2019 09:48
Soll der TE denn überhaupt "am Auswahlprozess beteiligt werden"?

Für mich liest sich das so, dass ihm jemand die Bewerbungen hingelegt und gesagt hat "schau dir dir mal an".

Was er weiterhin damit tun soll, wurde nicht gesagt. Von "Guck dir das mal an, haha, wie lustig, was für'n Clown!" über "Guck mal, so sehen Bewerbungen aus, das interessiert dich vielleicht" bis zu "Kannst du bei der Auswahl helfen?" kann das alles sein.

Der Sachverhaltsschilderung nach arbeitet der TE ja nicht in einem Bereich, der mit der Bewerberauswahl zu tun hat oder in einem, in dem zur Zeit neue Mitarbeiter gesucht werden.

Klar, wenn der AG sagt "He, du, herkommen, bei der Auswahl helfen!", dann will ich nicht anzweifeln, dass das zulässig ist. Aber so wie sich der Sachverhalt bisher liest, liest es sich, als würden die Bewerbungen da ähnlich der monatlichen Infopost, die bei uns im Referat regelmäßig herumgeht, von einem zum anderen weitergereicht.

Es ist eher "Guck dir das mal an, haha, wie lustig, was für'n Clown!"!

Es wäre übrigens Hessen

https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/content-downloads/HDSG.pdf

Spid

Und war es nun die Intention des AG, Dich am Auswahlprozess zu beteiligen? Weder die Sachverhaltsschilderung noch die nachgeschobenen Ausführungen geben Aufschluss darüber.

maiklewa

Zitat von: Spid in 23.10.2019 11:06
Und war es nun die Intention des AG, Dich am Auswahlprozess zu beteiligen? Weder die Sachverhaltsschilderung noch die nachgeschobenen Ausführungen geben Aufschluss darüber.

Sorry, ich war und bin weiterhin nicht am Auswahlprozess beteiligt.

Spid

Das beantwortet meine Frage nicht.

maiklewa

Zitat von: Spid in 23.10.2019 11:25
Das beantwortet meine Frage nicht.

Keine entsprechende Intention des AGs.

Spid

Dann hätte das mutmaßlich nicht gemacht werden dürfen. Das hättest Du bei hinreichender Durchdringung meiner Ausführungen und präziser Schilderung des Sachverhalts auch gestern schon haben können.

TV-Ler

Zitat von: Spid in 23.10.2019 11:37
Dann hätte das mutmaßlich nicht gemacht werden dürfen. Das hättest Du bei hinreichender Durchdringung meiner Ausführungen und präziser Schilderung des Sachverhalts auch gestern schon haben können.
Gestern nannte sich der TE auch noch "tschack".

Spid

Derlei Persönlichkeitsstörungen sind für den Sachverhalt unbeachtlich.

TV-Ler

Zitat von: Spid in 23.10.2019 11:52
Derlei Persönlichkeitsstörungen sind für den Sachverhalt unbeachtlich.
Das ist eben die Frage, was von einem Sachverhalt und diesen Randbedingungen zu halten ist ...

Spid

Naja, ob der Sachverhalt in der Realität oder dem Vorstellungsvermögen stattgefunden hat, ist zwar für die Betroffenen relevant, aber nicht für die Beurteilung des Sachverhalts selbst. Wir setzen uns ja durchaus häufiger mit fiktiven Fallgestaltungen auseinander.