Assistenzarzt nach TVöD-B – Entgeltgruppen

Begonnen von tooobii, 27.10.2019 13:54

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tooobii

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich brüten gerade über verschiedenen Stellenangeboten. Sie will demnächst als Assistenzärzten in der Psychiatrie anfangen. Dabei ist eine Frage zum TVöD-B aufgetaucht. Es geht um die Entgeltgruppen, wie sie z.B: hier stehen: https://www.[xxx]/entgelttabelle/tvoed-bt-k.html

Da wird ja unterschieden in:

  • Ärzte ohne Berufserfahrung mit entsprechender Tätigkeit
  • Ärzte mit einjähriger Berufserfahrung
  • ...und dann kommen schon die Fachärzte
Bedeutet das, dass eine Assistenzärztin nach drei oder vier Jahren im TVöD-B nicht mehr Geld bekommt und weiter auf der Stufe verharrt? Und erst wieder mehr Gehalt bekommt, wenn sie fertige Fachärztin ist? Das wäre ja ein deutlicher Nachteil gegenüber anderen Tarifverträgen, bei denen es jedes Jahr eine höhere Entgeltstufe gibt?

Danke für die Hilfe an alle TVöD-Experten  :)

Viele Grüße
Tobias

Spid

Wurden zwischen Bund und Gewerkschaften nicht nur die BT V und K vereinbart?

tooobii

Zitat von: Spid in 27.10.2019 14:20
Wurden zwischen Bund und Gewerkschaften nicht nur die BT V und K vereinbart?
Danke für die schnelle Antwort. Was bedeutet das? Tut mir leid, wir stehen noch am Anfang der Recherche und sind wenig mit TVöD vertraut.

Ich sehe gerade, mein Link ist fehlerhaft, aber ich kann hier irgendwie leider keinen einfügen, ohne dass er "XXX" darauß macht :-\

nichts_tun

BT = Besondere Teile
V = Verwaltung
K = Krankenhaus

Zu klären ist, wo diese Stellenangebote herrühren: Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, in Landes- oder Bundesträgerschaft? Danach richten sich die einschlägigen tariflichen Bestimmungen und die Einordnungen hier im Forum. Wenn du allgemein fragen wolltest, wäre der Thread in "allgemeine Diskussion" besser aufgehoben.

Spid

Der TVÖD-B ist die durchgeschriebene Fassung aus dem allg. Teil des TVÖD und des Besonderen Teils  für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B). Es gibt mutmaßlich keine Bundeseinrichtungen, die zum Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen gehören. Der Bund hat in der Vergangenheit keine BT mit den Gewerkschaften vereinbart zu Bereichen, die ihn nicht betreffen.

nichts_tun

Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?

tooobii

Es geht um eine ausgeschriebene Stelle für Assitenzärzte an einem Max Planck Institut. In der Ausschreibung heißt es explizit: "Die Bezahlung erfolgt nach dem TVöD-Bund, mit allen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes."

nichts_tun

Dann dürfte Teil III Nr. 3 der EGO Bund einschlägig sein.

Ärzte sind danach in EG 14 eingruppiert, Fachärzte in EG 15. Die Stufenlaufzeiten ergeben sich aus § 16 TVöD-Bund.

tooobii

Zitat von: nichts_tun in 27.10.2019 16:57
Dann dürfte Teil III Nr. 3 der EGO Bund einschlägig sein.

Ärzte sind danach in EG 14 eingruppiert, Fachärzte in EG 15. Die Stufenlaufzeiten ergeben sich aus § 16 TVöD-Bund.

Da heißt es ja
"a) in Entgeltgruppe 14:
Stufe 1: Ärztinnen und Ärzte ohne Berufserfahrung,
Stufe 2: Ärztinnen und Ärzte nach einjähriger Berufserfahrung;
"
Und dann geht es weiter mit "b) in Entgeltgruppe 15: Stufe 3: Fachärztinnen und Fachärzte," und mehreren weiteren Stufen.

Bei anderen Tarifverträgen, die der Marburger Bund ausgehandelt hat, steigt das Gehalt mit jedem weiteren Jahr als Assistenzarzt - die Weiterbildung als Assistenzarzt dauert ja in Regel fünf Jahre.

Hier sieht es aber so aus, als ob man als Assistenzarzt nach einem Jahr mehr Gehalt über die höhere Entgeltgruppe bekommt, man ist ja dann in Stufe 2. Danach ist aber Schluss. Mehr Gehalt gibt es erst nach mehreren Jahren wieder - nämlich dann, wenn man als Assistenzarzt fertig ist und als Facharzeit beginnt. Dann greift Entgeltgruppe 15.

Verstehe ich das alles so richtig?

nichts_tun

Nein, das verstehst du nicht richtig.

In dem von mir genannten Abschnitt der EGO sind bei den jeweiligen Entgeltgruppen Fallgruppen angegeben, die numerisch geordnet sind, bspw.: Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1: "Ärzte mit entsprechender Tätigkeit".
Die Entgeltgruppe ändert sich, wenn sich die Tätigkeit ändert. D. h. nach Abschluss der Facharztausbildung und der Ausübung einer entsprechenden fachärztlichen Tätigkeit, ist Entgeltgruppe 15, Fallgruppe 4 einschlägig.

Die Stufen sind bei den jeweiligen Entgeltgruppe von 1 bis 6 angegeben und diese werden nach einer gewissen Verweildauer erreicht. Du beginnst - regelmäßig - bei Stufe 1 und erreichst nach 15 Jahren Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Der Marburger Bund hat mit der VKA und TdL ein anderes Tarifsystem ausgehandelt. Dort gibt es andere Entgeltgruppen, die mit "Ä" bezeichnet werden. Dies ist allerdings nur bei einer Beschäftigung in Krankenhäusern einschlägig; das Max-Planck-Institut ist kein Krankenhaus.

Spid

Zitat von: nichts_tun in 27.10.2019 16:46
Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?

Bundeswehrangehörige können auch zivile Beschäftigte sein - und das sind nicht gerade wenig. Allerdings halte ich Krankenhäuser für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser.

nichts_tun

Zitat von: Spid in 27.10.2019 17:40
Zitat von: nichts_tun in 27.10.2019 16:46
Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?

Bundeswehrangehörige können auch zivile Beschäftigte sein - und das sind nicht gerade wenig. Allerdings halte ich Krankenhäuser für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser.

Korrekt. Dann sind bei zivil angestellten Ärzten in Bundeswehrkrankenhäusern die von mir zitierten Regelungen der EGO Bund einschlägig, weil es diesen entsprechenden Dienstleistungsbereich im TVöD-Bund nicht gibt.

Spid

Zitat von: nichts_tun in 27.10.2019 17:37
Nein, das verstehst du nicht richtig.

In dem von mir genannten Abschnitt der EGO sind bei den jeweiligen Entgeltgruppen Fallgruppen angegeben, die numerisch geordnet sind, bspw.: Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1: "Ärzte mit entsprechender Tätigkeit".
Die Entgeltgruppe ändert sich, wenn sich die Tätigkeit ändert. D. h. nach Abschluss der Facharztausbildung ist eine entsprechende fachärztliche Tätigkeit auszuüben i. S. d. Entgeltgruppe 15, Fallgruppe 4.

Die Stufen sind bei den jeweiligen Entgeltgruppe von 1 bis 6 angegeben und diese werden nach einer gewissen Verweildauer erreicht. Du beginnst - regelmäßig - bei Stufe 1 und erreichst nach 15 Jahren Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Der Marburger Bund hat mit der VKA und TdL ein anderes Tarifsystem ausgehandelt. Dort gibt es andere Entgeltgruppen, die mit "Ä" bezeichnet werden. Dies ist allerdings nur bei einer Beschäftigung in Krankenhäusern einschlägig; das Max-Planck-Institut ist kein Krankenhaus.

Weder die MPG noch ihre MPI sind hinsichtlich des TVÖD tarifgebunden, könnten also auch die Geltung von BT-E vereinbaren, wenn sie wollten... Liegt nur eine Bezugnahmeklausel auf den TVÖD Bund insgesamt vor, dürften die MPI unter den BT-V fallen.

Spid

Zitat von: nichts_tun in 27.10.2019 17:43
Zitat von: Spid in 27.10.2019 17:40
Zitat von: nichts_tun in 27.10.2019 16:46
Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?

Bundeswehrangehörige können auch zivile Beschäftigte sein - und das sind nicht gerade wenig. Allerdings halte ich Krankenhäuser für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser.

Korrekt. Dann sind bei zivil angestellten Ärzten in Bundeswehrkrankenhäusern die von mir zitierten Regelungen der EGO Bund einschlägig, weil es diesen entsprechenden Dienstleistungsbereich im TVöD-Bund nicht gibt.

Nein, die EntGO Bund gilt nicht für Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern, §1 Abs. 2 lit. b) TV EntgO Bund.

tooobii

Zitat von: nichts_tun in 27.10.2019 17:37
In dem von mir genannten Abschnitt der EGO sind bei den jeweiligen Entgeltgruppen Fallgruppen angegeben, die numerisch geordnet sind, bspw.: Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1: "Ärzte mit entsprechender Tätigkeit".
Die Entgeltgruppe ändert sich, wenn sich die Tätigkeit ändert. D. h. nach Abschluss der Facharztausbildung und der Ausübung einer entsprechenden fachärztlichen Tätigkeit, ist Entgeltgruppe 15, Fallgruppe 4 einschlägig.

Die Stufen sind bei den jeweiligen Entgeltgruppe von 1 bis 6 angegeben und diese werden nach einer gewissen Verweildauer erreicht. Du beginnst - regelmäßig - bei Stufe 1 und erreichst nach 15 Jahren Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Danke. Dann war mein Denkfehler, dass ich nur die Gehaltsstufen angenommen hab, die explizit angesprochen werden - in dem Bild unten habe ich die mal mit grün markiert.

Ein Assistenzarzt in seinem vierten Jahr ist aber tatsächlich dann bei 5091.13 Euro, gemäß: "(3) Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2".



Jetzt aber richtig, oder?  ;)