Assistenzarzt nach TVöD-B – Entgeltgruppen

Begonnen von tooobii, 27.10.2019 13:54

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tooobii

Nachtrag: Ich finde es trotzdem verwirrend, dass nur Stufe 1 und 2 explizit angegeben werden im Vertrag, so als gäbe es Stufe 3 und aufwärts nicht.


Spid

Zitat von: tooobii in 27.10.2019 18:55
Danke. Dann war mein Denkfehler, dass ich nur die Gehaltsstufen angenommen hab, die explizit angesprochen werden - in dem Bild unten habe ich die mal mit grün markiert.

Nein, Dein Denkfehler ist, daß Du dem BT-B für den Sachverhalt eine Bedeutung zumißt. Er ist jedoch völlig unbeachtlich, weshalb jede darauf aufbauende Überlegung per se absoluter Murks ist.

tooobii

Zitat von: Spid in 27.10.2019 19:47
Zitat von: tooobii in 27.10.2019 18:55
Danke. Dann war mein Denkfehler, dass ich nur die Gehaltsstufen angenommen hab, die explizit angesprochen werden - in dem Bild unten habe ich die mal mit grün markiert.

Nein, Dein Denkfehler ist, daß Du dem BT-B für den Sachverhalt eine Bedeutung zumißt. Er ist jedoch völlig unbeachtlich, weshalb jede darauf aufbauende Überlegung per se absoluter Murks ist.

Also gilt deiner Meinung nach die doch obige Tabelle, die ich zuletzt als Nachtrag gepostet habe und es gibt einfach keine Stufe 3, die man in der Entgeltgruppe 14 als Assistenzarzt erreichen könnte? Ich blick's immer noch nicht vollends...

Spid

Nein, die Tabelle ist völlig unbeachtlich. Sie entstammt ja auch dem BT-B, der unbeachtlich ist - oder ist das MPI ein kommunales Altenpflegeheim? Wie kommst Du überhaupt darauf, der BT-B oder die daraus gebildete durchgeschriebene Fassung des TVÖD - also der TVÖD-B - hätten im Sachverhalt irgendeine Relevanz?

tooobii

Zitat von: Spid in 27.10.2019 20:09
Nein, die Tabelle ist völlig unbeachtlich. Sie entstammt ja auch dem BT-B, der unbeachtlich ist - oder ist das MPI ein kommunales Altenpflegeheim? Wie kommst Du überhaupt darauf, der BT-B oder die daraus gebildete durchgeschriebene Fassung des TVÖD - also der TVÖD-B - hätten im Sachverhalt irgendeine Relevanz?

Alles klar, verstanden. Zugleich weiß ich dann aber nicht, welche TVöD-Fassung überhaupt Relevanz für mich hat.

Spid

Zitat von: Spid in 27.10.2019 17:45
Weder die MPG noch ihre MPI sind hinsichtlich des TVÖD tarifgebunden, könnten also auch die Geltung von BT-E vereinbaren, wenn sie wollten... Liegt nur eine Bezugnahmeklausel auf den TVÖD Bund insgesamt vor, dürften die MPI unter den BT-V fallen.

Mithin also TVÖD Bund (das ist nicht TVÖD-B) und BT-V.

nichts_tun

Wie Spid schrieb, das müsste dann im Arbeitsvertrag geregelt werden, auf welchen Tarifvertrag Bezug genommen wird.

@Spid: Ich hatte kurz recherchiert und Stellenangebote des MPG/MPI gesehen, die explizit auf den TVöD-Bund rekurrierten.

Spid

Ja, TVÖD Bund. Das ist nicht TVÖD-B.

tooobii