Sachgebietsleiter vs.Teamleiter und Eingruppierung

Begonnen von Tommy78, 25.10.2019 20:03

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Tommy78

Hallo,
ich habe in meinem Fachbereich aktuell die Position eines Teamleiter mit 5 Mitarbeitern.
Durch einen Zufall habe ich festgestellt das es in einem anderen Fachbereich einen Sachgebietsleiter gibt, der
genau die gleiche Arbeitsplatzbeschreibung hat wie ich, aber 2 EG-Stufen höher bezahlt wird.
Erst dachte ich, dass es an seinen Mitarbeitern liegt, die höhere EG-Stufen haben als meine Mitarbeiter. Aber eine Überprüfung hat ergeben, dass diese identisch sind.
Muss ich erst ein Sachgebiet für mich und meine Kollegen beantragen, um das gleiche Gehalt zu bekommen?!
Kann man eine Gleichstellung fordern bzw. eine Überprüfung anstreben?
Bin ziemlich frustriert, da mein Aufgabengebiet sogar größer ist und das schon fast 10 Jahre so ist...
Danke, Tommy

Spid

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Anspruch besteht auf das Entgelt, das sich aus der Eingruppierung ergibt. Es wurden keine Sachverhalte vorgetragen, die auch nur vermuten ließen, daß der AG hinsichtlich Deiner Eingruppierung irrt.

nichts_tun

Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" hat mit deiner Vergütung bzw. Eingruppierung nichts zu tun. Wie Spid sagte, entscheidend ist allein deine auszuübende Tätigkeit.

werop

Du solltest Dich mehr mit dem Thema beschäftigen, gerade als Führungskraft (Unterschied EG <-> Stufen).
Auch bei mir aktuell gibt es FK, die darüber nicht Bescheid wissen und seltsame Dinge fordern.

Saggse

Zitat von: nichts_tun in 25.10.2019 21:19
Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" hat mit deiner Vergütung bzw. Eingruppierung nichts zu tun. Wie Spid sagte, entscheidend ist allein deine auszuübende Tätigkeit.
Ein Unterschied könnte z.B. sein, dass ein Sachgebietsleiter (auch) disziplinarisch vorgesetzt ist, ein Teamleiter (nur) fachlich. Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.

WasDennNun

Zitat von: Saggse in 28.10.2019 10:18
Zitat von: nichts_tun in 25.10.2019 21:19
Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" hat mit deiner Vergütung bzw. Eingruppierung nichts zu tun. Wie Spid sagte, entscheidend ist allein deine auszuübende Tätigkeit.
Ein Unterschied könnte z.B. sein, dass ein Sachgebietsleiter (auch) disziplinarisch vorgesetzt ist, ein Teamleiter (nur) fachlich. Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.
Es könnte aber genauso gut umgekehrt sein.

Organisator

Zitat von: Saggse in 28.10.2019 10:18
Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.

Hättest Du ein Beispiel dafür?

Saggse

Zitat von: Organisator in 28.10.2019 13:42
Zitat von: Saggse in 28.10.2019 10:18
Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.

Hättest Du ein Beispiel dafür?
In der EGO taucht regelmäßig ein Kriterium von wegen "mindestens x Beschäftigte der Entgeltgruppe y durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt" auf.

In meinem Umfeld gab es den Fall, dass sich eine Führungsperson nicht auf dieses Kriterium berufen konnte, weil lediglich eine fachliche und keine disziplinarische Unterstellung vorliegt. Allerdings muss ich hier gleich einschränken, dass dies lediglich die unreflektierte, über mehrere Ecken kommunizierte Einschätzung des zuständigen Personalsachbearbeiters war und nicht die der höchsten gerichtlichen Instanz, die im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage darüber zu befinden hatte. (Ich neige leider dazu, Menschen in Positionen, zu deren Anforderungsprofil eine bestimmte Qualifikation gehört, das Vorhandensein eben dieser Qualifikation auch zu unterstellen.)

Da ich selbst weder betroffen bin noch davon ausgehe, jemals betroffen zu sein, habe ich es dabei bewenden lassen, die Argumentation für durchaus plausibel und mithin korrekt zu halten, zumal ich in anderen Entgeltordnungen auch hin und wieder explizit auf die fachliche Unterstellung verwiesen wird.

Vielleicht kann Spid ja hier noch etwas Licht ins Dunkel bringen... ;-)

Spid

Dazu braucht es nicht mal mich, auch bei Haufe (ebenso bei Rehm) ist eindeutig dargestellt, daß Fachaufsicht genügt - zurecht, schließlich fordern die Tarifparteien keine besondere Form der Unterstellung.

nichts_tun

Zitat von: Saggse in 28.10.2019 16:46
In der EGO taucht regelmäßig ein Kriterium von wegen "mindestens x Beschäftigte der Entgeltgruppe y durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt" auf.

Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" ist dabei allerdings irrelevant.

Saggse

Zitat von: nichts_tun in 28.10.2019 18:03
Die Bezeichnung "Teamleiter" oder "Sachgebietsleiter" ist dabei allerdings irrelevant.
Stimmt, und der Gedanke kam mir auch gerade erst:

Nur, weil irgendwo das Wort "...leiter" auftaucht und die Person vielleicht auch Dinge tut, die sich mit dieser Begrifflichkeit im Einklang befinden, bedeutet es noch lange nicht, dass es sich tatsächlich um einen fachlichen und/oder disziplinarischen Vorgesetzten im Sinne des TVÖD handelt...

Spid

Der TVÖD enthält keine Definition des Begriffs ,,Vorgesetzter" - der Begriff kommt in allen Fassungen nur einmal vor, um die selbständige Tätigkeit von Technikern näher zu erläutern.