Persönliche Zulage während des Angestelltenlehrgangs II

Begonnen von tarron, 24.10.2019 18:06

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tarron

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt beschäftigt mich:

Ich arbeite seit Mitte August 2019 auf einer Stelle, die nach EG 9b bewertet ist. Ich befinde mich derzeit im Angestelltenlehrgang II, den ich voraussichtlich 2021 abschließen werde.

Nun habe ich ein Schreiben von meinem AG erhalten, wonach mir mit Wirkung vom 01.11.19 Aufgaben der Stelle 9b übertragen werden (in der ich aber bereits seit Mitte August tätig bin). Die Zulage nach Nr.7 Abs. 3 der Vorbemerkungen zur EGO werde mir demnach ab März 2020 gezahlt.

Sollte ich nach besagter Nummer 7 Abs. 3 EGO nicht schon ab Januar 2020 einen Anspruch auf die Zulage nach EG 9b haben? Korrigiert mich bitte, sollte ich falsch liegen...

Lars73

Was bedeutet du arbeitest seit Mitte 2019 auf einer Stelle die nach E9b bewertet ist? Hat man dir die Aufgaben vollumfänflich übertragen?

tarron

Ich habe ein Bewerbungsverfahren durchlaufen und wurde daraufhin auf die Stelle gesetzt und habe die Aufgaben auch übernommen. Schriftlich wurde mir jedoch bis jetzt nichts ausgehändigt.

Lars73

Das dürfte es zweifelhaft sein, dass tatsächlich Aufgaben nach E9b übertragen wurden. Was wurde denn mündlich hinsichtlich der Umsetzung gesagt?

tarron

Mir wurde von meinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich ab August die Aufgaben der neuen Stelle auch wahrnehmen solle. Zunächst wurde auch (leider wieder nur mündlich) kommuniziert, dass die Zulage bereits ab November gezahlt werde.

Lars73

Meist ist der Vorgesetzte nicht befugt die Aufgaben wirksam zu übertragen. Deshalb stellt sich nicht nur die Beweisfrage sondern auch ob es wirksam war. War es mit einem Wechsel der Organisationseinheit verbunden? Dann dürfte es das Personalreferat faktisch mitbekommen haben.
Ich würde mit dem Vorgesetzten darüber sprechen. Daneben beim Personalrat erfragen wann/wie diese beteiligt wurden.

tarron

Leider kein Wechsel der Organisationseinheit. Die Stelle war jedoch zu sofort ausgeschrieben. Aber ich seh schon, da werde ich wahrscheinlich das Nachsehen haben. Ich habe es schon fast befürchtet.

Vielen Dank auf jeden Fall für die schnelle Antwort.  :)

Lars73

Beim dem Sachverhalt sieht es schlecht aus. Trotzdem würde ich mit dem Vorgesetzten sprechen. Er sollte zumindest ein schlechtes Gewissen beommen. Nützt ja manchmal was. Hängt aber natürlich vom Vorgesetzten und dem Verhältnis zu diesem ab.

Micha E

Vorher hast du kein Schreiben bekommen?
Dann zählt dieses Schreiben mit Wirkung zum 01.11.2019.

Ich habe am 12.07. meine Stelle angetreten und eine Woche später wurde mir schriftlich von der Personalabteilung mitgeteilt, dass mir mit Wirkung vom 12.07. dauerhaft eine höherwertige Tätigkeit nach Entgeltgruppe 9c übertragen wird.

Ab 1.10. wird mir demnach eine Zulage gem. Ziffer 7 ABS. 3 der Vorbemerkungen zur EGO in Höhe der Differenz von 9a Stufe 1 zu 9c Stufe 1 gewährt.

Spid

Die Zulage wird nicht gewährt, sie steht zu - und zwar in Deinem Fall in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen E9a/1 und E9c/2. Hast Du Dir E9c/1 selbst ausgedacht oder ist Eure Personalabteilung zum Scheißen zu dämlich?

nichts_tun


Spid

Es steht eine Zulage zu dem Entgelt zu, das sich ergäbe, wenn er entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert wäre. Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2
bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die
sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. E9c ist eine höhere Entgeltgruppe als E9a. Wäre er aus der E9a/1 in E9c eingruppiert, erfolgte dies in E9c/2.

nichts_tun


Stefl

Zitat von: tarron in 24.10.2019 18:16
Ich habe ein Bewerbungsverfahren durchlaufen und wurde daraufhin auf die Stelle gesetzt und habe die Aufgaben auch übernommen. Schriftlich wurde mir jedoch bis jetzt nichts ausgehändigt.

Was mich nur wundert, ist, dass wenn es ein Ausschreibungsverfahren gab, du ausgewählt wurdest, dann steht dir natürlich ab dem Zeitpunkt des Beginns der neuen Tätigkeit auch die neue Entgeltgruppe zu. Ich denke, dass die Stelle auch dementsprechend bewertet ist. Und wegen möglicher fehlender persönlicher Voraussetzungen gibt es ja noch die Fallgruppe 2 in der 9b und darauf aufbauend benötige ich letztlich gar keine Hochschulbildung, auch in der 9c nicht. Ich würde hier noch einmal an den AG - freundlich - herantreten und darauf hinweisen, dass du ab August 19 eine neue Stelle angetreten hast, diese so und so bewertet ist und dein Gehalt davon abweicht :-) Für mich sieht es einfach so aus, als ob die Personalabteilung etwas geschlafen hat und die es jetzt mitbekommen haben und dir, um sich nicht die Blöße zu geben, ab November eine Zulage zahlen wollen...

VG Stefl

Spid

Schon mal was von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht gehört?

Davon ab kommt es auf dienicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an. Subalternes Führungspersonal kann eine eingruppierungsrelevante Änderung dieser regelmäßig nicht bewirken, es bedarf - da es eine Vertragsänderung ist - des Tätigwerdens von jemandem, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf. Dies wird regelmäßig die Personalabteilung sein - die mithin nichts "mitbekommen" muß, sondern selbst der Ursprung des maßgeblichen Handelns ist. Wenn der durch die Personalabteilung handelnde AG die Tätigkeit erst zu Zeitpunkt x übertragen möchte, ist das so.