[BW] Kündigungsfrist verpasst

Begonnen von hschid, 01.11.2019 22:11

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hschid

Hallo zusammen,
mir ist ein richtig dummer Fehler passiert. Eigentlich sollte ich am 1.1.2020 eine Beamtenstelle beim Land BW erhalten. Die verbindliche Zusage hierfür habe ich bereits erhalten. Soweit so gut...
Das Problem jetzt, ich hatte meine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Arbeitgeber falsch interpretiert!  :'(

Ich bin jetzt auf den guten Willen diverser Personen angewiesen. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber nach einem Aufhebungsvertrag anfragen. Könnte klappen, da ich aber Spezialist in seiner Abteilung bin, ausgang unbekannt.

Auch beim Land würde ich in als Spezialist in meinem Bereich arbeiten. Allerdings wie es aussieht halt 5 Monate später :(
Daher jetzt meine Frage... wie flexibel ist das Land für seine zukünftigen Beamten auf Probe und solchen Fällen.

Was würde passieren, wenn das Land sagt, dann haste halt Pech! Muss ich für irgendeinen Schaden aufkommen?

Ich ärgere mich nun seit Tagen über meine Schludrigkeit... hilft jetzt aber alles nichts :|

Hat hierzu jemand Erfahrung...

Tagelöhner

Eine Möglichkeit wäre z.B. in Deiner jetzigen Firma bei den Entscheidungsträgern bekannt zu geben, dass Du bei einem unmittelbaren Mitbewerber untergekommen bist. In der Regel kann das dazu führen, dass man dich zügig freistellt und nach Hause schickt, weil die Gefahr von noch mehr abwandernden sensiblen Informationen usw. höher bewertet wird, als der unmittelbare Verlust der Arbeitskraft.

Hier könntest Du ja dann ins Spiel kommen und einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Spid

Kündige doch einfach zum 31.12.2019. Sofern der AG keine Kündigungsschutzklage erhebt, wird die Kündigung zu diesem Zeitpunkt wirksam.

WasDennNun

Und bis die Klage durch ist, bist du schon längst über alle berge und wenn die Klage erfolg hat, dann verklagt dich dein AG maximal auf Schadensersatz, sofern er einen nachweisen kann, der nicht in seinem Organisationsversagen zu suchen ist (sprich deine Vertretung fällt langfristig krank aus).

Pseudonym

Beendet die Berufung in das Beamtenverhältnis den bestehenden pirvatrechtlichen Arbeitsvertrag nicht einfach und eine Kündigung wäre obsolet?

Gerda Schwäbel

Nur wenn das Arbeitsverhältnis zum Land Baden-Württemberg bestehen sollte.

Pseudonym

Zitat von: Gerda Schwäbel in 02.11.2019 18:29
Nur wenn das Arbeitsverhältnis zum Land Baden-Württemberg bestehen sollte.

Ist jetzt zwar nicht Inhalt des Threads hier: und wie verhält es sich bei Berufung in ein Wahlamt? Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis da (auch bei anderen AGs als dem berufenden)?

Legends277

Hallo.

Ich habe da auch eine Frage. Kann Arbeitgeber gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen?

Danke

WasDennNun

Zitat von: Legends277 in 16.12.2019 21:48
Hallo.

Ich habe da auch eine Frage. Kann Arbeitgeber gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen?

Danke
Einvernehmlich kann man alle Vertragspunkte ändern. Einseitig nicht.