Kündigung-Wechsel von TVöD-VKA zu TVöD-VKA, Umgang Überstunden und Resturlaub

Begonnen von Lauda, 02.11.2019 20:53

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Lauda

Guten Tag,
Ich beabsichtige einen Arbeitgeberwechsel innerhalb des TVöD-VKA und wollte mich bei Ihnen nach dem Umgang mit Resturlaub und Überstunden erkundigen.

Die Kündigung ist zum 31.03.2020 geplant. Es stehen 90 Überstunden und 12 Tage Resturlaub sowie 8 Tage Urlaub für Januar bis März.

Habe ich ein Recht auf Zeitausgleich für die geleisteten Überstunden sowie ein Anspruch auf Urlaub?

Danke für Ihre Hilfe.

Spid


Lauda

Nur finanzieller Ausgleich oder auch Zeitausgleich und Urlaub gegen den alten AG?

Spid

Wie die Überstunden zu behandeln sind, hängt maßgeblich von der Dienstvereinbarung zum Arbeitszeitkonto ab. Es ist dem AG nur möglich, einen Urlaubsantrag des AN abzulehnen, wenn dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch des AN entgegenstehen.