rückwirkende Höhergruppierung

Begonnen von Leinweber, 08.11.2019 14:32

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Leinweber

Hallo,
am 10.12.2017 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung von 8 auf 9a gestellt.
Am 04.11.2019 habe ich nun (endlich) die Mitteilung erhalten dass meine Stelle mit 9a bewertet wurde.
(Mein Sachgebiet bearbeite ich bereits seit ca. 8 Jahren)
Ich gehe daher davon aus, dass meine rückwirkende Höhergruppierung zum 01.01.18 erfolgen müsste.
Ist das richtig?

Spid

Nein, ein Antrag auf Höhergruppierung wirkt stets auf den 01.01.2017 zurück.

Leinweber

Danke für die schnelle Antwort. Wieso 01.01.2017 bzw. wo ist das verankert?

Spid

§29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA

Leinweber


Da ich aus dem BAT zum TVöD am 1.10.2005 übergeleitet worden bin, ist mein jetziges Entgelt mit 8a Stufe 6 knapp 150 Euro  höher als in der Tabelle.
Wird dieser "Besitzstand" mit übernommen oder erhalte ich jetzt das aktuelle Tabellenentgelt?

Spid


Leinweber

Sorry Schreibfehler - natürlich 8

Spid

Eine individuelle Endstufe wird nach §6 Abs. 4 TVÜ-VKA bei einer Höhergruppierung berücksichtigt.

Leinweber

Entschuldigung dass ich nochmal nachfrage:
Heißt das also,  dass ich zum Tabellenentgelt EG 9a Stufe 6 die rund 150 Euro brutto  für mich hinzurechnen kann?

nichts_tun

EG 8, Stufe 6 = 3.171,59 EUR +150,00 Zulage = 3.321,59 EUR
EG 9a, Stufe 6 = 3.776,53 EUR (Entgelte Stand 01/2017).

Die Differenz beträgt 454,94 EUR, sodass § 6 Abs. 4 S. 4 TVÜ-VKA einschlägig sein sollte ("Beträgt  das  Tabellenentgelt  nach  Satz  3  weniger  als  die Summe aus dem Entgelt der bisherigen individuellen Endstufe und 2 Prozent der Endstufe  der  höheren  Entgeltgruppe,  wird  die/der  Beschäftigte  in  der  höheren Entgeltgruppe erneut einer individuellen Endstufe zugeordnet."), mit der Folge, dass  du regulär Entgelt nach EG 9a, Stufe 6 erhälst.