Stellenwechsel Land Berlin (Bezirk) zu Land Berlin (Senatsverwaltung)

Begonnen von LeonL, 13.11.2019 10:00

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LeonL

Hallo, ich bin nun schon länger Leser im Forum zum TV-L und nun hat sich bei mir auch eine Frage ergeben. Ich habe den Eindruck, dass es hier Foristen gibt, die sich mit den TV-L-Regelungen in Berlin sehr gut auskennen, daher möchte ich euch hier um eure Hilfe / Einschätzung bitten.

Bei mir besteht folgende Situation: Ich bin beim Bezirk als Stadtplaner angestellt und in Gruppe E 11 Stufe 4 eingruppiert. Ich würde mich gern bei der entsprechenden Senatsverwaltung um eine Stelle bewerben. Die alte BAK ('Beschreibung des Arbeitskreises') umfasst die selbständige Bearbeitung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen. Die neue BAK umfasst im wesentlichen die gleichen Merkmale, ist aber voraussichtlich mit E12 bewertet. Die Voraussetzungen an den Bewerber (Bacherlor / FH-Abschluss) sind bei beiden BAKs gleich.

Nun zu meinen Fragen:

1. Sind der Bezirk und die Senatsverwaltung ein Arbeitgeber im Sinne des TV-L? Bewerbe ich mich also quasi intern, da es ja immer heißt "Land Berlin, vertreten durch..."?

2. Ist es demnach auch möglich, dass ich bei der Einstellung im Idealfall von E 11 Stufe 4 auf E 12 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag "hochgruppiert" werde, wenn die BAKs in etwa identisch sind?

Für eure Einschätzung in der Sache wäre ich sehr dankbar.

Chrille1507

Hallo LeonL,

zu Frage 1) ja

zu Frage 2) ja

Als Ergänzung noch dazu:

Der Wechsel ist in den ersten Jahren aber noch nicht sehr "lukrativ". In der E12 ist die Jahressonderzahlung geringer als in der E11.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, bringt dir der Wechsel von E11, S4 zu E12, S3 (inkl. Garantiebetrag) einen finanziellen Vorteil von:

monatlich:   180,00 Euro
jährlich:     1063,93 Euro

Das soll dich nicht am Wechseln hindern. Nur als kleiner Hinweis dazu.

Wastelandwarrior

zu 2: Nein, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst. :)

Das wäre zwar "rechtsmißbräuchlich", aber ich weiß nicht, wie es praktisch gehandhabt wird.

Chrille1507

Zitat von: Wastelandwarrior am 13.11.2019 10:07
zu 2: Nein, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst. :)

Das wäre zwar "rechtsmißbräuchlich", aber ich weiß nicht, wie es praktisch gehandhabt wird.

Es wäre für ihn nur eine "Versetzung", da er den Arbeitgeber nicht wechselt.

Spid

Es bedarf nicht einmal ähnlicher BAKs - wer von E11 auf E12 höhergruppiert wird, kann auch aus der IT zum Sozialamt wechseln, es bleibt eine Höhergruppierung, die tariflichen Regelungen dazu finden zwingend Anwendung. Auch die ,,Handhabung" vor Ort ist unbeachtlich. Wenn nicht ein befristeter Vertrag endet und im Anschluss ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird, kann es nicht anders als als Höhergruppierung ausgestaltet werden. Es hätte schlicht vor Gericht keinen Bestand.

TV-Ler

Zitat von: Wastelandwarrior am 13.11.2019 10:07
Das wäre zwar "rechtsmißbräuchlich", aber ich weiß nicht, wie es praktisch gehandhabt wird.
Berlin? Dann sicher rechtsmißbräuchlich ...  8)

Wastelandwarrior

Zitat von: Spid am 13.11.2019 10:15
Es hätte schlicht vor Gericht keinen Bestand.
Kennst du dazu ein obergerichtliches Urteil ? Immerhin müsste "Vertragsfreiheit" gegen "Tarifrecht" abgewogen werden, bzw. der Nachweis geführt werden, dass der AG bewusst manipuliert hat, um die § 16-Situation zu erzeugen.

Spid

Es muß nicht Vertragsfreiheit gegen Tarifrecht abgewogen werden, da ja eine Abweichung zum Nachteil des TB auch einzelvertraglich unzulässig ist.

Chrille1507

Zitat von: TV-Ler am 13.11.2019 10:17
Berlin? Dann sicher rechtsmißbräuchlich ...  8)

Hallo? Wir haben hier 3 einfache Regeln mit denen wir hier alles am Laufen halten:

1) Das haben wir schon immer so gemacht
2) Das haben wir noch nie so gemacht
3) Da könnte ja jeder kommen....

;D ;D ;D

LeonL

Vielen Dank für eure schnellen Antworten und die Einschätzungen dazu. Wenn sich das so für mich ergeben würde mit der Höhergruppierung und dem Garantiebetrag, wäre ich schon zufrieden, da die neue Stelle auch andere Vorteile böte.

Gibt es für mich dann etwas bei der vertraglichen Regelung zur neuen Stelle zu beachten? Es wird ja vermutlich vorausgesetzt, dass ich meinen Vertrag beim Bezirk kündige und bei der Senatsverwaltung neu abschließe. Ich vermute nun aber, dass dies in dem Fall nachteilig für mich wäre? Gibt es denn ein alternatives Vorgehen dazu, z.B. einen Änderungsvertrag zwischen Senatsverwaltung und Bezirk? Oder ist das Kündigen beim Bezirk und der Neuabschluss insofern unschädlich?

Chrille1507

Zitat von: LeonL am 13.11.2019 10:53
Gibt es für mich dann etwas bei der vertraglichen Regelung zur neuen Stelle zu beachten? Es wird ja vermutlich vorausgesetzt, dass ich meinen Vertrag beim Bezirk kündige und bei der Senatsverwaltung neu abschließe. Ich vermute nun aber, dass dies in dem Fall nachteilig für mich wäre? Gibt es denn ein alternatives Vorgehen dazu, z.B. einen Änderungsvertrag zwischen Senatsverwaltung und Bezirk? Oder ist das Kündigen beim Bezirk und der Neuabschluss insofern unschädlich?

Da muss nichts gekündigt etc. werden. Du bleibst beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt.

Solltest du für die Stelle ausgewählt werden, wirst von der Personalstelle (wahrscheinlich LVwA) eine Mitteilung über deine Versetzung mit neuer Personalnummer, Eingruppierung etc. erhalten und natürlich mit dem Datum des Wechsels zur neuen Dienststelle.

Eigentlich musst du gar nichts machen.

Spid

Es gibt keinen Vertrag beim Bezirk und bei der Senatsverwaltung. Es besteht ein Arbeitsverhältnis zum Land Berlin. Man schließt bei Dörken auch keinen Arbeitsvertrag zu Halle 3 Maschine 9 und kündigt diesen, um dann einen zu Halle 1 Maschine 5 bei Dörken abzuschließen. ABUS bleibt ABUS, Dörken bleibt Dörken, Berlin bleibt Berlin.

LeonL

Super, vielen Dank für eure Infos - ihr habt mir sehr weiter geholfen! Dann weiß ich jetzt worauf ich zu achten habe.  :)

Wastelandwarrior

Das LVwA ist durchaus NICHT für alle Bezirke und Senatsverwaltungen die personalaktenführende Stelle.

Aber ich gehe eigentlich auch davon aus, dass es unproblematisch läuft. KEINEN neuen Vertrag unterschreiben, sondern auf die Versetzung hinweisen.

TV-Ler