Kündigung TvöD (VKA)

Begonnen von Heiko1979, 13.11.2019 06:46

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Heiko1979

Hallo in die Runde!

Eine Frage, wenn man als AN nach über 12 Jahren Beschäftigungszeit beim gleichen AG (Kommune) kündigen möchte richten sich die Kündigungsfristen nach TVöD oder kommen hier die Regelungen des BGB §621-623, explizit §622(1) BGB zur Anwendung.

Ich dachte immer §34 TVöD beschreibt das Procedere, wenn ein AG einem AN kündigt! Irgendwie kann es doch nicht sein, dass wenn man sich umorientieren möchte über ein halbes Jahr warten muss. Der potenzielle neue AG wartet doch auch nicht so lange auf einen, da dieser die Stelle ja meist auch "sofort" besetzen möchte (muss).

Läuft das dann immer zwangsläufig auf einen Aufhebungsvertrag raus? Und wenn der AG diesem nicht zustimmt hat man einfach Pech?

Oder habe ich einen Denkfehler?

Vielen Dank


Lars73

Die Kündigungsfrist des Tarifvertrags geht den Regelungen im BGB vor. Die Option ist also Aufhebungsvertrag oder Kündigung ohne Einhaltung der Frist. Der aktuelle Arbeitgeber kann letztlich nicht verhindern, dass du dort ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufhörst. Nicht jeder neue Arbeitgeber sieht dies gerne (weil er damit rechnen muss, dass du dort genauso agierst). Daneben kann es unter bestimmten (selten zutreffenden) Umständen Anspruch auf Schadensersatz für den Arbeitgeber geben.

Kaffeetassensucher

Zitat von: Heiko1979 am 13.11.2019 06:46
Ich dachte immer §34 TVöD beschreibt das Procedere, wenn ein AG einem AN kündigt! Irgendwie kann es doch nicht sein, dass wenn man sich umorientieren möchte über ein halbes Jahr warten muss. Der potenzielle neue AG wartet doch auch nicht so lange auf einen, da dieser die Stelle ja meist auch "sofort" besetzen möchte (muss).

Nö. Das steht dort nirgends. Die Fristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

Der zukünftige alte Arbeitgeber muss ja auch planen und organisieren, sich um die Nachbesetzung kümmern, Stellen ausschreiben, der Nachfolger sollte idealerweise vorher noch eingearbeitet werden etc. Das kann der auch nicht mal eben so Hoppladihopp, nur weil einer seiner Mitarbeiter heute Morgen eine Stellenanzeige gesehen hat, nach der er in zwei Wochen anfangen müsste.

Je weniger Zeit der AG hat, sich darauf einzustellen, um so mehr Umstände bedeutet das auch für ihn. Von daher ist es nicht verkehrt, ihm ebenso Zeit einzuräumen, das Notwendige zu organisieren.

MrRossi

Zitat von: Kaffeetassensucher am 14.11.2019 07:12
Zitat von: Heiko1979 am 13.11.2019 06:46
Ich dachte immer §34 TVöD beschreibt das Procedere, wenn ein AG einem AN kündigt! Irgendwie kann es doch nicht sein, dass wenn man sich umorientieren möchte über ein halbes Jahr warten muss. Der potenzielle neue AG wartet doch auch nicht so lange auf einen, da dieser die Stelle ja meist auch "sofort" besetzen möchte (muss).

Nö. Das steht dort nirgends. Die Fristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

Der zukünftige alte Arbeitgeber muss ja auch planen und organisieren, sich um die Nachbesetzung kümmern, Stellen ausschreiben, der Nachfolger sollte idealerweise vorher noch eingearbeitet werden etc. Das kann der auch nicht mal eben so Hoppladihopp, nur weil einer seiner Mitarbeiter heute Morgen eine Stellenanzeige gesehen hat, nach der er in zwei Wochen anfangen müsste.

Je weniger Zeit der AG hat, sich darauf einzustellen, um so mehr Umstände bedeutet das auch für ihn. Von daher ist es nicht verkehrt, ihm ebenso Zeit einzuräumen, das Notwendige zu organisieren.

Und trotzdem kümmern sich viele AG meist erst nach dem Ausscheiden um Ersatz......

Spid

Auch viele AN verfahren so...

MrRossi

und werden dann zusätzlich sanktioniert...

Spid

Auf welcher Grundlage?

Kaffeetassensucher

Zitat von: MrRossi am 14.11.2019 09:15
Und trotzdem kümmern sich viele AG meist erst nach dem Ausscheiden um Ersatz......

Ob das sonderlich schlau ist, sei dann aber dahingestellt.

Wenn das ein AN tut natürlich genauso.

MrRossi

Zitat von: Spid am 14.11.2019 11:28
Auf welcher Grundlage?
Keine Ahnung, frag mal bei der BA nach.

Spid

Also mal wieder Blubb.

MrRossi

So schnell gefragt was passiert, wenn gekündigte AN sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden?
Rechtzeitig melden liegt vor dem Ausscheidungstermin.

Spid

Was hat die arbeitsuchend-Meldung mit dem Bemühen um eine Ersatzbeschäftigung zu tun?

MrRossi

Zitat von: Spid am 14.11.2019 12:09
Was hat die arbeitsuchend-Meldung mit dem Bemühen um eine Ersatzbeschäftigung zu tun?
dein Blubb?

WasDennNun

Zitat von: MrRossi am 14.11.2019 12:08
So schnell gefragt was passiert, wenn gekündigte AN sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden?
Rechtzeitig melden liegt vor dem Ausscheidungstermin.
Da passiert mit diesen Menschen gleich gar nichts!
Keine Sanktionen, kein Knast, kein Geld sprich gar nichts.
Und wer 3 Monate vor Vertragsende es nicht schafft die 15 Mausklicks beim BA Internetportal zu machen, hat ja wohl selbst schuld.

Spid

Zitat von: MrRossi am 14.11.2019 12:11
Zitat von: Spid am 14.11.2019 12:09
Was hat die arbeitsuchend-Meldung mit dem Bemühen um eine Ersatzbeschäftigung zu tun?
dein Blubb?

Nein. Also, wo ist der Zusammenhang?