Höhergruppierung / Zahlung ab wann?

Begonnen von Katrin, 21.11.2019 09:55

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Katrin

Guten Morgen,

folgendes Problem.

Ich habe zum 01.07.2018 Tätigkeiten übernommen die eine Höhgeruppierung zulassen.
Zum 01.01.2019 wurde diese von mir beantragt. Wissentlich habe ich die obligatorischen 6 Monate Einarbeitung die man bei uns immer abzieht schon mit einberechnet.
Meine Stelle wurde dann bewertet und die 9a kam raus (bin in 8 gewesen).

Zu welchen Datum müssen die mich Höherstufen?

Sie wollte es zum 01.01.2020 machen waren aber so gütig und haben sich auf den 01.07.2019 geeinigt.

Ist das zulässig? Meiner Meinung nach nicht.
Ist jemand von euch gegen so etwas schon mal vorgegangen? Und kann mir da Tipps geben?

Vielen Dank und liebe Grüße

Kaiser80

Zum 01.07.18 übernommen oder zur dauerhaften Ausübung wirksam übertragen bekommen?

MrRossi

Kurze Frage, welche Stufe?
Mitunter wäre eine spätere Höhergruppierung am Ende besser.

WasDennNun

Zu dem Zeitpunkt zu dem man Dir nicht nur vorübergehend höherwertige Tätigkeiten überträgt muss der AG dich auch entsprechend bezahlen, da ist nur zu verhandeln, ab wann der AG diese überträgt, aber vorher darf man ja auch nicht diese Tätigkeiten ausüben, da nicht übertragen. (Auch wenn viele es im echten Leben machen und somit dem AG Arbeitsleistung schenken, die er nicht angefordert hat.)

Katrin

Ein Mitarbeiter ist gegangen.
Die Stelle wurde aufgeteilt und das ganze ist zum 01.07.2018 in Kraft getreten

Katrin

Die Aufgaben habe ich dauerhaft übertragen bekommen.

Meine letzte Stufenerhöhung in die Stufe 3 war 01.2018

MrRossi

Dann bist du bereits seit 01.07.2018 in der 9a/3
Folglich solltest Du sofort dein Entgelt wirksam fordern.

Kaiser80

Und lass deinen AG bitte von selbst auf die tarifliche Ausschlussfrist kommen... Anspruch auf das entgangene Entgelt hast du nämlich nur 6 Monate rückwirkend ab wirksamer Geltendmachung.

Katrin

Ich danke euch.

Ja das ist hier nach Lust und Laune.
Sie wollten erst zum 01.01.2020.

Ich warte jetzt noch auf Rückinfo warum 01.07.2019 und dann muss ich dementsprechend wohl reagieren

Kaiser80

Äh, ist ja deine Entscheidung. Aber 21.11.19, 6 Monate rückwirkend... Viel Luft zum 01.07.19 ist da ja nich mehr.
Vllt. schnallt der AG ja §37 nicht und du bekommst mehr.

Katrin

Die haben es rausgezögert.
Mein Antrag höhergruppierung ist am 15.01.2019 von mir gestellt worden.

Ich hätte schon im August bei der Sitzung auf der Tagesordnung stehen können.

Wieso rechnest du den 21.11.2019 ?

Spid

Weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen, sofern sie nicht geltend gemacht wurden - und angesichts bisheriger unterbliebener Geltendmachung der 21.11.19 der früheste Zeitpunkt einer Geltendmachung sein kann.

Eine Höhergruppierung kann nicht herausgezögert werden, weil die Rechtsfolge einer Höhergruppierung unmittelbar eintritt und nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht. Unabhängig von den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis bist Du seit der nicht nur vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert.

Kaiser80

Zitat von: Katrin in 21.11.2019 14:17

Ich hätte schon im August bei der Sitzung auf der Tagesordnung stehen können.


Was ein durchaus beeindruckender Protest gewesen wäre, an den Rechtsfolgen hätte es nichts geändert...

Katrin

Achso das meinste du, jetzt habe ich es verstanden.

Zahlung rückwirkend 01.07.2019 ist ok, aber ich muss darauf achten, dass Sie mir die Höhergruppierung ab dem 01.07.2018 eintragen und ab da auch die Stufenlaufzeit neu beginnt?

Ich blicke langsam nicht mehr durch was bei uns los ist ehrlich gesagt.
Wir hatte auch mal den Fall das eine ihr Gehalt rückwirkend zwei Jahre gezahlt bekommen hat.

WasDennNun

Zitat von: Kaiser80 in 21.11.2019 14:13
Äh, ist ja deine Entscheidung. Aber 21.11.19, 6 Monate rückwirkend... Viel Luft zum 01.07.19 ist da ja nich mehr.
Vllt. schnallt der AG ja §37 nicht und du bekommst mehr.
Sie ist seit dem 1.7.18 in der höheren EG, wenn ich es richtig verstanden habe.