Klage

Begonnen von Marianne, 21.11.2019 15:20

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Marianne

Kann ein Personalrat für Anliegen/Forderungen von Kollegen/innen vor Gericht klagen?

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

Der PR kann nur seine Rechte einklagen. Dies kann sich dann indirekt auf Kolleg/innen auswirken. Was geht lässt sich besser am konkreten Beispiel diskutieren. hast du etwas bestimmten im Sinne. Daneben spielt für die rechtlichen Möglichkeiten dann noch das Bundesland eine Rolle.

Marianne

Beispiel:Ein Mitarbeiter ist mit einer vereinbarten Altersvorsorge, bzw. deren Anwendung/Auszahlung, die er über den AG abgeschlossen hat nicht einverstanden.

Lars73

Es geht um die tarifliche Zusatzversorgung? Wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht einhält (obwohl Tarifbindung vorliegt) könnte der PR etwas machen.  Aber die meisten Fragestellungen in dem Kontext sind individualrechtlicher Natur und nicht im Handlungsfeld des PR.

Marianne

Ja es geht um die  tariifliche Umsetzung des Anspruch der Entgeltumwandlung, bzw. um die nachgelagerte Besteuerung die seit 2004. angewendet wird. Mitarbeiter haben sie ursprünglich unter anderen steuerlichen  Voraussetzungen abgeschlossen wodurch dann finanzielle Nachteile entstehen können.