Weihnachtszulage

Begonnen von MIAARTOS, 25.11.2019 16:27

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MIAARTOS

Hallo,
War bis zum 10.10.2019 in Elternzeit. Habe ich dann kein Anspruch auf die  Weihnachtszulage?

MfG

WasDennNun

Kommt auf den Tarifvertrag, bzw. den einzelvertraglichen Regelungen an

DiVO

Wo bist du beschäftigt und nach welchem Tarifvertrag wird dort gezahlt? AVR, Caritas, TV-L, DivO?

MIAARTOS

Ich arbeite als Reinigungskraft in einer Kinder und Jugendeinrichtung.
Werde nach Avr bezahlt

nichts_tun

Sofern du am 01.12. im Dienstverhältnis stehst, hast du Anspruch darauf. Elternzeit führt nicht zu einer Kürzung der Weihnachtszuwendung (Anlage 1, Abschnitt XIV, Buchstabe (e) Satz 3 AVR, vgl. hier).

Spid

Das sind die AVR der Caritas, was sagt Dir, daß es sich bei den AVR nicht um jene der Diakonie handelt?

nichts_tun

Folgendes:
ZitatAnmerkung 1
Der Tätigkeit im Bereich der katholischen Kirche steht gleich eine Tätigkeit in der evangelischen Kirche, in einem Diakonischen Werk oder in einer Einrichtung, die dem Diakonischen Werk angeschlossen ist.

Spid

Inwiefern sollte das als Replik auf meine Frage taugen?

nichts_tun

Da aufgrund der Anmerkung 1, die AVR Caritas und Diakonie gleich gestellt sind.

Spid

Nein, die Anmerkung sorgt lediglich für die Anerkennung bestimmter Zeiten u.a. in der Diakonie - ähnlich wie §34 Abs. 3 Satz 4 TVÖD/TV-L/TV-H. Dennoch sind die beiden AVR genau wie die genannten Tarifverträge völlig eigenständige Regelungswerke mit teils drastischen Unterschieden.

nichts_tun

Die AVR, finde ich, sind leider öffentlich schwer zugänglich, daher habe ich auf die verlinkte Website verwiesen.

Es ist schon klar, dass letztlich nur der einschlägige Tarifvertrag, auf den der Arbeitsvertrag rekurriert, die zutreffende Anspruchsnorm darstellt.

benoboy5

Zitat von: WasDennNun in 25.11.2019 17:09
Kommt auf den Tarifvertrag, bzw. den einzelvertraglichen Regelungen an

Das ist meine sWissens invidividuell geregelt - also es kommt auf deinen Vertrag drauf an.

DiVO

Zitat von: nichts_tun in 02.12.2019 10:01
Die AVR, finde ich, sind leider öffentlich schwer zugänglich, daher habe ich auf die verlinkte Website verwiesen.

Es ist schon klar, dass letztlich nur der einschlägige Tarifvertrag, auf den der Arbeitsvertrag rekurriert, die zutreffende Anspruchsnorm darstellt.

Sind sie nicht. Diese sind, im Bereich der EKD, auf der Seite der ARK der jeweiligen Landeskirche veröffentlicht.