Rückstufung der Altersvorrückung

Begonnen von Amunsen, 28.11.2019 09:01

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Amunsen

Hallo Kollegen/innen,

ist es zulässig bei einer Höhergruppierung gleichzeitig in der Altersvorrückung zurück gestuft zu werden und wo steht das im aktuellen Tarifvertrag des TVöD?

besten Dank für eine Info

Lars73

Eine Altersvorrückung kennt der TVöD nicht. Bei einer Höhergruppierung bleibt die Stufe inzwischen erhalten. (Anders kann es bei weiter zurückwirkenden Höchergruppierungen sein.) Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

Amunsen

Okay, dann nennen wir es Stufenlaufzeit! Aber was heißt denn früher zurück liegende Höhergruppierung? Ich spreche von 2 Jahren max. Kann man tatsächlich von z.b. Stufe 6 auf 4 zurück gestuft werden wenn man von Entgeldgruppe 8 in 9a gruppiert wird weil es an das Berufsbild angepasst wurde?

Lars73

Bis 28.2.2017 galt die alte Regelung. Höhergruppierungen auf Antrag wegen der neuen Entgeltordnung wirkten auf den 1.1.2017 zurück. Dort war E8 Stufe 6 zu E9a Stufe 4 korrekt.