Besitzstandszulage Kinder § 11 TV-Ü

Begonnen von FBFlo, 06.12.2019 15:05

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FBFlo

Hallo,

der Besitzstand Kinder nach § 11 TV-Ü fällt ja unter bestimmten Voraussetzungen weg, wie z.B.
Eine Unterbrechung von einem Monat (Kindergeldzahlung)
Arbeitgeberwechsel usw.

Fällt der Besitzstand auch bei einer Höhergruppierung z.B. von E10 nach E11 weg? nach meinen bisherigen Kenntnissen nicht.

Gruß und Dank für die Antworten

Flo


FBFlo

Danke für die schnelle Antwort

Gruß und Dank
Flo