4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Begonnen von Fabs, 11.12.2019 12:04

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Fabs

Moin zusammen,

kurze Frage: Beschäftigter arbeitet Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag je 8 Stunden täglich (der Mittwoch ist arbeitsfrei, da 4-Tage-Woche). Beschäftigter tauscht nun in Absprache mit Vorgesetztem den Dienstag und Mittwoch in einer Woche. Beantragt für den Dienstag also einen Tag Gleitzeitausgleich und will am Mittwoch arbeiten.

Nun ist der Beschäftigte am Mittwoch krank (ohne Attest) und fordert die Stunden für den Tag ein. Besteht hierauf ein Anspruch?

Vielen Dank vorab!

LG

Spid

Auf welcher Grundlage ergibt sich die Verteilung der Arbeitszeit?

Fabs


Spid

Na was denn nun? Vertraglich oder durch konkludentes Handeln? Oder bist Du der Auffassung, durch konkludentes Handeln sei ein entsprechender Vertrag zustandegekommen?

Fabs

Wöchentliche Zeit wird vertraglich festgelegt, die Verteilung durch konkludentes Handeln.

Spid

Da ich nach der Verteilung gefragt hatte...

Sofern der "Vorgesetzte" dazu befugt war, namens des AG Arbeitsstunden für den Mittwoch anzuordnen und dies auch getan hat, sind diese durch die Arbeitsunfähigkeit auch im selben Umfang entstanden wie sie entstanden wären, wenn keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hätte.

Fabs


WasDennNun

Zitat von: Spid in 11.12.2019 12:20
Sofern der "Vorgesetzte" dazu befugt war, namens des AG Arbeitsstunden für den Mittwoch anzuordnen
@Fabs: Bedenke:
Wobei das in der Regel der Vorgesetzte nicht ist, sondern nur jemand aus der Personalabteilung.