Jahressonderzahlung Berufspraktikanten

Begonnen von ReniRo, 12.01.2020 16:47

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ReniRo

Hallihallo,

kurz vor dem Jahreswechsel sprach mich unsere Praktikantin auf ihren Anspruch auf Sonderzahlung /Weihnachtsgeld an.

Wir sind ca. 12 hauptamtliche Mitarbeiter, beschäftigt als Pädagogen bei einem Verein, der sich der Gemeinwesenarbeit widmet. Diese erhalten nach Eingruppierung in TVöD VAK Verwaltung West auch entsprechend der tariflichen Regelung ihre jährliche Sonderzahlung. Geringfügig Beschäftigte, die nach geleisteten Arbeitsstunden entlohnt werden und kein regelmäßiges Gehalt beziehen, erhalten kein Weihnachtsgeld. Genauso auch die Praktikantin nicht, so mein Wissensstand nach ihrer Auskunft.

Die Praktikantin wird ordnungsgemäß ihres Praktikantinnenstatus entlohnt (Teilzeitpraktikum
seit Mitte September für 2 Jahre - Berufspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin).

Kann mir jemand sagen, ob sie hätte Weihnachtsgeld erhalten müssen?

Spid

Keiner der in diesem Unterforum diskutierten Tarifverträge sieht ein Weihnachtsgeld vor.

Wenn auf das Praktikumsverhältnis der TVPöD Anwendung findet, stand eine Jahressonderzahlung zu.

ReniRo

Jetzt verwirrst du mich, Spid.

Laut Vereinbarung im § 20 der Tarifgruppe VKA West ist die Sonderzahlung klar geregelt - und auch nicht als freiwillige Leistung beschrieben. Oder habe ich da irgendwo etwas übersehen?

Spid

In §20 TVÖD ist die Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte normiert.

ReniRo

Wir sind ja auch nach Tarif beschäftigt? Ich kann dir nicht folgen...

Spid

Das ist offenkundig.

Der TVÖD gilt nicht für Praktikanten, siehe §1 Abs. 2 lit. h) TVÖD.

ReniRo

Richtig.

Aber, in den Vereinbarungen für Praktikanten nach TVPöd gilt ebenso die Regelung zur Sonderzahlung.

Nun liegt es an mir gemeinsam mit der Praktikantin in Erfahrung zu bringen, ob sie dahingehend eingruppiert ist.

Wenn aber, alle Mitarbeiter nach TVÖD eingestuft sind, scheint mir das wahrscheinlich?! Denn, auf jeden Fall ist ihr Gehalt an den TVÖD angelehnt, soviel kann ich an der Stelle schon sagen.

Spid

Zitat von: ReniRo in 12.01.2020 18:08
Richtig.

Aber, in den Vereinbarungen für Praktikanten nach TVPöd gilt ebenso die Regelung zur Sonderzahlung.

Eben die von mir oben genannte.

ZitatNun liegt es an mir gemeinsam mit der Praktikantin in Erfahrung zu bringen, ob sie dahingehend eingruppiert ist.

Praktikanten sind nicht eingruppiert.

ZitatWenn aber, alle Mitarbeiter nach TVÖD eingestuft sind, scheint mir das wahrscheinlich?! Denn, auf jeden Fall ist ihr Gehalt an den TVÖD angelehnt, soviel kann ich an der Stelle schon sagen.

Nein. Wenn beiderseitige Tarifbindung vorliegt und die Praktikantin unter den Geltungsbereich nach §1 TVPöD fällt, findet der TVPöD Anwendung auf das Praktikumsverhältnis, ansonsten nur, wenn die Geltung im Praktikumsvertrag vereinbart worden ist.

ReniRo

Ja, sie fällt unter den Geltungsbereich unter §1 c, denn, wie ich schon schrieb, handelt es sich um ein Praktikum als Erzieherin zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin.

Lars73

Was steht denn genau im Arbeits-/Praktikumsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrags?

ReniRo

Da es sich nicht um meinen Vertrag handelt, kann ich erst im Laufe der Woche nachforschen.

Ich war vor 7 Jahren ebenfalls im Berufsanerkennungspraktikum beim gleichen Arbeitgeber - habe auch kein Weihnachtsgeld erhalten. Und in meinem Vertrag damals war keine Rede von einer tariflichen Regelung.

Spid

Auch mit einer Vereinbarung der Geltung des TVPöD gäbe es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Kryne

Spid wir wissen, dass du immer alles sehr gerne sehr genau nimmst. Und es ist ja auch richtig, dass man von einer Jahressonderzahlung reden sollte und nicht vom "Weihnachtsgeld".

Mit solchen Aussagen verwirrst du die Leute allerdings nur, die deine Förmlichkeit hier noch nicht gewohnt sind. 

Auch wenn es jeder weiß, sagen 99% eben "Weihnachtsgeld", wenn sie die JSZ meinen.

Rein sprachlich handelt es sich bei der JSZ eben auch um ein Weihnachtsgeld, welches nämlich einfach nur "an oder um Weihnachten herum zusätzlich zu Lohn oder Gehalt gezahltes Geld" ist. Zufällig liegt die JSZ eben in der Nähe zu Weihnachten und wird daher umgangssprachlich eben auch sehr oft als solches bezeichnet.

Spid

Es bestehen nunmal rechtserhebliche Unterschiede zwischen beidem, z.B. die nur sehr eingeschränkte Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 13.01.2020 08:18
Es bestehen nunmal rechtserhebliche Unterschiede zwischen beidem, z.B. die nur sehr eingeschränkte Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld.
Auch das dürfte 99% der Foristen nicht klar sein.