"individuelle Eingruppierung"

Begonnen von Marba, 12.01.2020 20:49

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Marba

Hallo :-)

ich bin neu hier im Forum.  :)

Kann mir jemand bitte erklären, was das in einer Stellenausschreibung heißt, wenn da steht:

"Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen"

Habe heute mehrere Stellen im Internet rausgesucht und bei den meisten steht, dass die Eingruppierung nach den tariflichen Regelungen erfolgt.

Heißt das, dass man evtl. bei der Stelle, bei der die Eingruppierung individuell erfolgen kann mehr Chancen hat?
Oder verstehe ich das falsch?

Spid

Das heißt, daß der AG wenig Ahnung von Tarifrecht oder ein arg beschränktes sprachliches Ausdrucksvermögen hat - oder beides.

clarion

Hallo gemeint ist wohl, dass die Entgeltgruppe nach der individuellen Vorraussetzung bestimmt wird.

Kryne

Über die Chancen hat das nix zu sagen.

Bei uns macht man sowas immer gerne, wenn man schon eine Person hat die man gerne nehmen möchte, die aber die ursprünglichen Anforderungen der Stelle nicht erfüllt.

Bei uns gibt es z.B. aktuell eine E13er Stelle mit einer Dipl. Verw. Anforderung bisher, jetzt hat man aber einen Fachwirt im Hinterkopf dem man diese Stelle geben möchte, also wurde sie so wage und ungenau wie möglich ausgeschrieben ohne Nennung einer Entgeltgruppe und dem Fachwirt als Minimum.

nichts_tun

Um welches Bundesland handelt es sich? Es kann sein, dass die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Nr. 7 EGO gilt und der AG insoweit die persönlichen Voraussetzungen des künftigen Beschäftigen zu prüfen hat.


Marba

vielen Dank für eure Antworten  :)

clarion

Bei uns wird es gemacht, wenn Bewerbungen von Berufsanfängern und Berufserfahrenen erhofft werden. Da kann je nach individueller Voraussetzungen unterschiedliche Entgeltgruppen herauskommen.

Spid

Sofern es sich nicht um Ingenieurstätigkeiten handelt, ist das unmöglich.